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Obergericht ZH: 14 Jahre für Mordversuch an Ehemann

Obergericht ZH: 14 Jahre für Mordversuch an Ehemann

29.03.2022, 19:34
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Das Zürcher Obergericht am Hirschengraben.Bild: KEYSTONE

Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Dienstag eine 55-jährige Frau des versuchten Mordes an ihrem Ehemann sowie anderer Delikte schuldig gesprochen. Sie hatte Anfang April 2018 versucht, ihren Mann zu vergiften. Als das nicht gelang, wollte sie ihn mit einem Kabel erdrosseln.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren, eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 10 Franken sowie eine 1000-Franken-Busse. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von 12 Jahren an. Die Sperre wird ins Schengener Informationssystem eingetragen und gilt damit für den gesamten Schengenraum.

Den 50-jährigen Ehemann verurteilte das Obergericht unter anderem wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, die er absitzen muss. Er hatte Liegenschaften im Kosovo dem Sozialamt nicht angegeben. Freigesprochen wurde er dagegen von den Hauptanklagepunkten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Für eine Verurteilung fehlten dem Gericht ausreichende Beweise.

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte für die Frau 16 Jahre Freiheitsentzug gefordert. Für den Mann hatte er eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und weiterer Delikt verlangt. Beide Verteidiger forderten Freisprüche.

Strafe verschärft

Mit seinem Entscheid korrigierte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom November 2020. Dieses hatte die Frau nicht des Mordversuchs, sondern «nur» der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Es hatte sie zu achteinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt und sieben Jahre Landesverweisung angeordnet.

Den Mann hatte schon die erste Instanz mangels Beweisen von den Vergewaltigungs- und Nötigungsvorwürfen freigesprochen. Wegen Betrugs hatte er eine Geldstrafe kassiert.

«Kein zweifelsfreier Beweis»

Die Aussagen der Frau seien nicht glaubhaft, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Mann sei allerdings wohl auch nicht «das Unschuldslamm, als das er sich dargestellt hat». Es sei nicht auszuschliessen, dass es in der Ehe durchaus zu Gewalttätigkeiten gekommen sei. Der Sachverhalt sei aber nicht erwiesen. «Es gibt keinen zweifelsfreien Beweis.»

Die Frau habe zu den Sexualdelikten immer wieder neue Versionen aufgetischt. «Solche Aussagen können wir einfach nicht zu Lasten eines Beschuldigten verwenden», sagte die Co-Referentin.

Gericht glaubt «Notwehr-Geschichte» nicht

Die Frau hatte ihrem Mann an einem Abend Anfang April 2018 ein Getränk serviert, in das sie eine grosse Menge Medikamente gemischt hatte. Laut Anklage, um ihn zu vergiften. Als er am Morgen noch lebte, zurrte sie ihm ein Handy-Ladekabel von hinten um den Hals. Sie hörte erst auf zu ziehen, als die erwachsenen Kinder ins Zimmer kamen.

Die Verteidigerin der Frau hatte erklärt, dies sei aus Notwehr geschehen. Die Frau habe sich auch an jenem Morgen gegen den gewalttätigen Ehemann gewehrt.

«Die Geschichte vom Angriff in Notwehr» glaubte das Gericht nicht, wie der Richter sagte. Laut Gerichtsmedizin war der Mann am Morgen noch stark sediert. Er habe sich nicht wehren können. Aufgrund der Drosselung sei er «dem Tod sehr nahe gewesen».

Mann ausgezogen

Allerdings sei der Mann einige Zeit vor der Tat aus der Familienwohnung ausgezogen. Die Eskalationsspirale habe sich abwärts gedreht. «Eine Bedrohungssituation lag nicht mehr vor.» Die Frau habe nicht in Notwehr gehandelt.

Zu Gunsten der Frau nahm das Gericht an, dass diese tatsächlich jahrelang in ihrer Ehe gelitten habe. Sicher hatte sie schwere Zeiten hinter sich. Und dann kündigte ihr der Mann auch noch an, er werden einen Teil des Liegenschaftenbesitzes seiner Geliebten im Kosovo übertragen. Ihr seien «die Sicherungen durchgebrannt».

Es habe aber keinen Grund gegeben, weshalb sie den Mann in die Familienwohnung bestellt habe, damit er einige Dinge hole. «Ganz knapp» habe ihr das Gericht abgenommen, dass sie die Medikamente nicht in Tötungsabsicht ins Getränk gemixt habe. «Spätestens am nächsten Morgen aber war die Tötungsabsicht da.» (sda)

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