Am Obergericht Solothurn hat der Staatsanwalt am Dienstag eine Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren für den 36-jährigen Beschuldigten gefordert. Dieser soll im Frühling 2012 seine damals acht Wochen alte Tochter mehrmals geschüttelt haben, sodass sie schwere Verletzungen erlitt.
Um den Erstickungstod des ersten Babys des Mannes im Juli 2010 geht es vor Obergericht nicht mehr. Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein SO hatte den Schweizer im Mai 2021 mangels Beweisen vom Vorwurf der Tötung seines kleinen Sohnes und der mehrfach versuchten Tötung der Tochter freigesprochen. Den Freispruch im Fall des Buben akzeptierte der Staatsanwalt. Er ist deshalb rechtskräftig.
Am Obergericht ging es deshalb einzig um den Vorwurf der mehrfach versuchten Tötung des kleinen Mädchens. Auch hier hatten die Indizien dem Amtsgericht nicht für eine Verurteilung ausgereicht.
Da im vorliegenden Fall ausschliesslich der Vater oder die Mutter als Täter oder Täterin infrage kommen, zielte der Staatsanwalt darauf ab, die Mutter als Täterin klar auszuschliessen. Daraus müsste die Verurteilung des Vaters als einzig möglichem Täter folgen. Das Verfahren gegen die Frau war 2017 eingestellt worden.
Kern der Argumentation des Anklägers waren überwachte Gespräche zwischen den Eltern. Im Gesprächsverhalten der beiden zeige sich «ein krasser Kontrast». Die Mutter habe verzweifelt darauf beharrt, dass Wahrheit und Gerechtigkeit ans Licht kämen. Immer wieder habe sie das Thema angeschnitten.
Der Beschuldigte dagegen sei ausgewichen, habe abgewiegelt, beschwichtigt, abgelenkt oder einfach geschwiegen. Er habe kein Interesse daran gezeigt, wer seine Tochter geschüttelt habe.
Auch die äusseren Umstände weisen laut Staatsanwalt auf den Beschuldigten hin: Zum Zeitpunkt des Schüttelns war die Ehe in einer Krise. Der Mann war nach einem langen Arbeitstag nach Hause gekommen. Er war allein mit dem Baby, das eine volle Stunde lang schrie – ein enormer Stress für den Mann.
Als die Mutter nach Hause kam, war das Kind bleich, trank nicht, schrie. Nur, weil sie rasch ärztliche Hilfe anforderte und eine Not-Operation vorgenommen wurde, sei das Baby nicht in unmittelbarer Lebensgefahr gewesen, sagte der Staatsanwalt.
Wie vor der ersten Instanz machte der Beschuldigte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Seine Verteidigerin kommt am Nachmittag zu Wort. Das Urteil wird am Donnerstag eröffnet.
(sda)
Ich habe den Eindruck, hier gibt es nur Verlierer.....