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Mädchen vor Mutter vergewaltigt, sie liess es zu – 3 Jahre Gefängnis

Frau, Illustration, sexuelle Gewalt
Bild: Shutterstock

Mädchen vor Mutter vergewaltigt, sie liess es zu – 3 Jahre Gefängnis

23.01.2024, 12:0023.01.2024, 12:05

Eine Mutter von zwei Töchtern muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. Die Frau liess zu, dass ihr Partner die beiden Mädchen in der Zeit von 2010 bis 2013 vergewaltigte und sexuell nötigte. Die Frau wurde für schuldig befunden, die Taten in Mittäterschaft und zum Teil in Gehilfenschaft begangen zu haben.

Die beiden Mädchen waren während der Tatspanne zwischen 11 und 15 Jahre alt. Die Mutter war dabei, als der Mann den Geschlechtsverkehr an den beiden Mädchen vollzog. Später befand sie sich teilweise im Haus, unternahm aber nichts, um weitere sexuelle Handlungen zu verhindern.

Vor Bundesgericht rügte die Frau, dass sie sich gegen den Haupttäter nicht habe wehren können. Das höchste Schweizer Gericht stützt in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Sicht des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, wonach es sich dabei um eine Schutzbehauptung handle.

Anlaufstellen für Opfer von sexueller Gewalt

Sexuelle Übergriffe können in den unterschiedlichsten Kontexten stattfinden. Hilfe im Verdachtsfall oder bei erlebter sexueller Gewalt bieten etwa die kantonalen Opferhilfestellen oder die Frauenberatung Sexuelle Gewalt. Die Opferhilfe ist auch über die nationale Nummer 142 erreichbar. Für Jugendliche oder in der Kindheit sexuell ausgebeutete Erwachsene gibt es in Zürich die Stelle Castagna. Betroffene Männer können sich an das Männerbüro Zürich wenden. Wenn du dich sexuell zu Kindern hingezogen fühlst oder jemanden kennst, der diese Neigung hat, kann dir diese Stelle weiterhelfen.

Auswege waren vorhanden

Trotz ihrer angeschlagenen psychischen Gesundheit und der schwierigen familiären Situation wäre es ihr laut Bundesgericht ohne weiteres möglich gewesen, bei der Polizei anzurufen oder sich beim Sozialdienst der Gemeinde Rat zu holen.

Ihre Kritik am Sachverhalt habe die Frau in ihrer Beschwerde nicht ausreichend begründet, schreibt das Bundesgericht weiter. Und bei der Bemessung der Strafe sei die Vorinstanz korrekt vorgegangen. (Urteil 7B_132/2022 vom 20.11.2023) (sda)

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