Avatar von britischem Mädchen wird vergewaltigt – auch in der Schweiz möglich
Der Fall lässt aufhorchen: Der Avatar eines Mädchens unter 16 Jahren wird in einem Videospiel von einer Gruppe erwachsener Männer sexuell angegriffen. Und gruppenvergewaltigt.
Die britische Polizei leitet die erste Untersuchung dieser Art ein.
Das Mädchen habe die männliche Täterschaft nicht gekannt, berichtet die britische Daily Mail. Das Opfer hat sich demnach in einem Online-«Raum» mit zahlreichen anderen Nutzern befunden, als der virtuelle sexuelle Übergriff durch mehrere erwachsene Männer stattfand.
Physisch geschah dem Mädchen, das Kopfhörer trug, kein Leid, da sich der Übergriff in der virtuellen Welt abgespielt hat. Es soll indes das gleiche psychische und mentale Trauma erlitten haben wie nach einer Vergewaltigung in der echten Welt. Dies, weil die virtuelle Welt des Spiels so designt sei, dass die Spiel-Erfahrung als komplett immersiv wahrgenommen werde.
Laut Studien lösen Erfahrungen in der virtuellen Realität starke emotionale Reaktionen aus, weil Avatare wie eine Erweiterung des eigenen Körpers wirken können.
Weitere Details zum Fall werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes für das Mädchen keine bekannt gegeben.
Bei «Horizon Worlds» können alle ihren Avatar schützen – mit einer Sicherheitszone per Knopfdruck, einer Blase um den eigenen Avatar, in der niemand mit diesem interagieren kann.
In der Schweiz kein Fall bekannt
Es stellen sich Fragen: Wie sollen Eltern, Lehrpersonen, aber auch die Justiz umgehen mit virtuellen Sexualdelikten an Minderjährigen? Inwieweit gelten die aktuellen Gesetze in der Online-Welt überhaupt? Und wie kann man Kinder schützen?
In der Schweiz sind bisher keine Fälle wie derjenige der virtuellen Gruppenvergewaltigung in Grossbritannien bekannt. Das sagen das Bundesamt für Polizei Fedpol und die Stiftung Kinderschutz Schweiz übereinstimmend zu watson.
Jedoch: «Mit der Zunahme von Virtual Reality kann davon ausgegangen werden, dass solche Fälle auch in der Schweiz auftreten könnten», sagt Tamara Parham von der Geschäftsleitung Kinderschutz Schweiz.
Auch Fedpol stellt klar: «Grundsätzlich wäre ein solcher Fall denkbar.» Die Strafverfolgungskompetenz in diesen Fällen läge bei den Kantonen.
Auch der Kantonspolizei Zürich sei «kein vergleichbarer Fall in Kanton und Stadt Zürich bekannt», so ein Sprecher der Kapo Zürich zu watson.
Sexualisierte Gewalt online weit verbreitet
Die Vergewaltigung des Avatars ist, so Parham vom Kinderschutz, eine Extremform. «Die sexuelle Belästigung durch explizite Fragen, Kommentare und Bilder online ist hingegen sehr häufig und für Jugendliche leider fast eine Normalität.»
Zahlen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet zeigen: «Aus der James-Studie wissen wir, dass fast 50 Prozent der Jugendlichen schon mal mit ungewollten, sexuell konnotierten Inhalten konfrontiert worden sind», sagt Parham.
Gesetze gelten auch virtuell
Und wie sieht es rechtlich aus? «Die geltenden Gesetze haben auch online ihre Gültigkeit», sagt Fedpol-Sprecher Patrick Jean. Die strafrechtliche Relevanz werde jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Sachverhaltselemente geprüft.
«Die Polizei verfolgt gesellschaftliche Entwicklungen eng und setzt sich entsprechend auch schon länger mit möglicherweise in Online-Welten auftretenden Straftatbeständen auseinander.» Sexuelle Übergriffe in virtuellen Welten würden in Fachkreisen ebenfalls diskutiert. Die Polizei wende dabei stets geltendes Recht an.
Konkret: «Als Straftatbestand müssten Art. 197 StGB (Pornografie) und allfällige weitere Tatbestände geprüft werden», sagt Kapo-Sprecher Florian Frei.
Wie kann Betroffenen geholfen werden? «Sie können sich bei clickandstop.ch beraten lassen, eine Meldung beim Plattformbetreiber machen oder eine Anzeige bei der Polizei einreichen», heisst es dazu bei Kinderschutz Schweiz.
Tipps für Medienkompetenz, um Kinder zu schützen, gibt es etwa bei der Schweizerischen Kriminalprävention.
