Nun könnte es sein, dass die Liebe sie vor dem Gefängnis bewahrt. Am Freitag wurde sie aus der Untersuchungshaft entlassen. Aus Sicht des Zürcher Obergerichts besteht keine Fluchtgefahr. Es ist wahrscheinlich, dass sie mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkommt.
Anwalt Valentin Landmann geht davon aus, dass sie eine bedingte Freiheitsstrafe aufgebrummt bekommt. Grund dafür ist unter anderem die Liebe. «Wird vor Gericht das Verschulden verhandelt, werden alle Umstände berücksichtigt», erklärt Landmann. «Menschliche Regungen versteht manchmal sogar ein Richter.» Anders wäre es, wenn Kiko seine Wärterin mit Geld bestochen hätte.
Neben der Liebe gibt es andere Faktoren, die für eine milde Strafe sprechen: Die Tat war offenbar relativ spontan. Auf der Flucht hob Magdici Geld ab. Das spricht dafür, dass die Tat nicht geplant war. Spontane Handlungen werden weniger hart bestraft als von langer Hand geplante. Die Flucht wurde zudem wohl durch die Gefängnisstrukturen erleichtert. Der Zürcher Regierungsrat erklärte die Flucht mit einer zuvor nicht erkannten Sicherheitslücke. Auch das könnte strafmindernd wirken. «Das ist, wie wenn ein Bankangestellter einen Stapel Tausendernoten vor der Bank liegen lässt, die dann gestohlen werden. Der Dieb wird immer noch bestraft, aber die Gelegenheit macht etwas aus bei der Beurteilung», erklärt Landmann.
Der Zürcher Anwalt wird vielleicht Magdicis Geliebten verteidigen. Eine entsprechende Vollmacht habe er nach Italien gesandt, sagt Landmann. Nun wartet er auf die Rücksendung.
Sie ist nicht mehr auf der Flucht - also was soll das Bild?