Seit ihn seine Enkelin Lara angezeigt habe, vergehe kein Abend mehr, ohne an diese Situation zu denken, sagte Helmut (beide Namen geändert) am Dienstagmorgen vor dem Gesamtgericht am Bezirksgericht Brugg. Der 87-Jährige mit hellbrauner Bundfaltenhose, kariertem Kittel und Hemd ging an Krücken. Zur Last gelegt wurden dem Beschuldigten mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind unter 16 Jahren. Weil die Parteien im Vorfeld einen Erledigungsvorschlag ausgearbeitet hatten, kam es zu einem abgekürzten Verfahren.
Rund 20 Jahre liegen die strafbaren Handlungen zurück. Die heute 26-jährige Lara war bei den Vorfällen zwischen 4 und 7 Jahre alt. Sie nahm nicht persönlich am Gerichtsprozess teil. Im Zeitraum von 1997 bis 2000 hatte der Grossvater, der in der Region Brugg lebt, seine Enkelin laut Anklageschrift zweimal sexuell belästigt. Einmal geschah es, als Lara mit ihrem Bruder bei den Grosseltern zu Besuch war. Helmut ging mit dem Mädchen ins Bad, um sie einzucremen. Er zog ihre Hose sowie ihre Unterhose herunter und penetrierte sie im Intimbereich mit dem Finger. Dasselbe tat er an einem Weihnachtstag im Kinderzimmer der Privatklägerin. Helmut bestritt diese Taten vor Gericht nicht und verwies mehrfach auf die Protokolle.
Er habe Lara, die seit Jahren in psychiatrischer Behandlung ist, auch einen Brief geschrieben und sich entschuldigt. Doch der Brief sei nach wenigen Wochen ungeöffnet zurückgekommen. «Die ganze Situation tut mir unendlich leid, aber ich kann es nicht mehr ändern», sagte Helmut unter Tränen. Sobald die Sache vorbei sei, wolle er mit Lara in Kontakt treten, denn sie bedeute ihm soviel, räumte der sechsfache Grossvater ein.
«Was denken Sie, kann ein Kind solche Übergriffe je vergessen?», fragte Gerichtspräsident Sandro Rossi. «Ich bin nicht Psychiater und kann mich nicht dazu äussern», antwortete der Beschuldigte. Auf jeden Fall habe er sich bereit erklärt, die Kosten für Laras psychiatrische Behandlung vollumfänglich zu übernehmen, als er von seinem Sohn mit diesem Thema konfrontiert worden sei. «Doch ich erhielt nie eine Rechnung», sagte Helmut. Plötzlich habe er erfahren, dass Lara ihn angeklagt habe. Bei einer Befragung bei der Kantonspolizei sahen sie sich zum letzten Mal via Videoübertragung. «Sie ist eine attraktive Frau, wie es viele gibt, aber sie hat nur einmal kurz in die Kamera geschaut», sagte Helmut auf die Frage des Gerichtspräsidenten, wie er seine Enkelin wahrgenommen habe.
In einer kurzen Stellungnahme sagte der vor Gericht anwesende Staatsanwalt: «Dieser Fall ist ein Paradebeispiel, wie sich sexueller Missbrauch im Kindesalter noch lange auf das Leben von einem Erwachsenen auswirken kann.» Der Beschuldigte habe absolut egoistisch gehandelt. Der ausgehandelte Erledigungsvorschlag sah als Strafe eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren bedingt (Probezeit 2 Jahre) sowie eine Busse von 2000 Franken vor (oder Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen). Zusätzlich wurden folgende Zivilforderungen vereinbart: für Lara 158 Franken Schadenersatz und 20'000 Franken Genugtuung sowie über 4600 Franken für den Kanton Bern, von dem Lara über die Opferhilfe gewisse Zahlungen erhalten hatte. Ausserdem gehen die Kosten von über 10'800 Franken für Laras Aufwendungen im Strafprozess plus die Untersuchungs- und Prozesskosten sowie Auslagen für die amtliche Verteidigerin zulasten des Grossvaters. Das ergibt ein Total von über 40'000 Franken.
Vor dem letzten Wort überlegte Helmut einen Moment und sagte dann: «Es ist mein grösstes Anliegen, dass ich in meinen eigenen vier Wänden weiterleben kann, hoffentlich noch möglichst lange.» Er wies auf eine Krankheit hin, die ihn ebenfalls belaste. Zum Schluss stand er auf und sagte: «Ich möchte allen Anwesenden einen grossen Dank aussprechen, dass sie sich mit mir beschäftigt, den Faktor Mensch und nicht nur meine Tat berücksichtigt haben.»
Das Gesamtgericht folgte zum grössten Teil dem ausgehandelten Antrag der Staatsanwaltschaft. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine von 2000 auf 6000 Franken (oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) erhöhte Busse akzeptiert wird. In der Begründung hielt Rossi fest: «Das Gericht erachtete die Strafe als zu tief und hat deshalb mit dem Entscheid gerungen. Doch nach der Erhöhung der Busse können wir zähneknirschend unser Okay geben.» Helmut habe Lara falsche Liebe vorgetäuscht. «Sie haben dem Grosskind die Unschuld geraubt», so der Gerichtspräsident. Die einzige Alternative wäre ein neues Strafverfahren gewesen, mit der Unsicherheit, dass es je zu einem Abschluss gekommen wäre. Zuletzt erinnerte Rossi den Witwer daran, dass Lara im Verfahren mehrfach betont habe, dass sie nichts mehr mit ihrem Grossvater zu tun haben wolle. «Bitte akzeptieren das! Ein Nein ist ein Nein.»
Möge sie noch viele schöne Momente erleben, welche die Erinnerungen an die Vergangenheit erträglicher machen werden.
Und 158.- Schadenersatz sind ein Witz. Dann besser keinen Schadenersatz als so tun, als ob ein Schaden im Wert von 158.- entstanden ist. Manchmal ist unsere Strafprozessordnung schon sehr formalistisch und wenig überlegt.