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Bund büsst Fluggesellschaft Air Canada mit 144'000 Franken

Passagiere ohne Dokumente: Bund büsst Fluggesellschaft Air Canada mit 144'000 Franken

12.02.2026, 12:0012.02.2026, 12:06

Die Fluggesellschaft Air Canada muss eine Sanktion in Höhe von 144'000 Franken zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Airline beförderte im ersten Halbjahr 2019 neun Passagiere ohne gültige Einreisedokumente für die Schweiz nach Zürich.

FILE - Air Canada aircraft sit parked at Vancouver International Airport in Richmond, British Columbia, Aug. 18, 2025. (Darryl Dyck/The Canadian Press via AP, file)
Canada Air Canada Flight Attendants
Die Fluggesellschaft Air Canada muss eine Sanktion zahlen.Bild: keystone

Die Fluggesellschaft Air Canada ist seit 2015 mehrmals vom Staatssekretariat für Migration (SEM) sanktioniert worden. Grund dafür war die Beförderung von Personen in die Schweiz, die nicht über die erforderlichen Reisedokumente für eine Einreise verfügten – so genannte «Inadmissible Passengers» (Inad).

Während der erste Verstoss mit einer Verwarnung geahndet wurde, verhängte das SEM in der Folge mehrmals Geldstrafen von 4000 Franken pro Passagier.

Im Jahr 2018 beförderte Air Canada 14 Inad. Wegen der wiederholten Fälle wurde eine Sanktion von 16'000 Franken pro Person verfügt, also insgesamt 224'000 Franken. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten.

Betriebsrisiko geltend gemacht

Gegen eine vom SEM verhängte Sanktion von 144'000 Franken für neun Inad im ersten Halbjahr 2019 legte das Flugunternehmen schliesslich eine Beschwerde ein.

Es verwies auf seine Bemühungen zur Sensibilisierung seines Personals und betonte, dass die Inad-Quote bei 0,01 pro befördertem Passagier liege. Dies entspreche gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einem anerkannten Betriebsrisiko.

Diese Quote ist laut den Richtern des Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen jedoch nur eines von mehreren Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Kontrollen.

Im vorliegenden Fall habe Air Canada keinen Nachweis für eine einwandfreie Organisation erbracht. So habe die Fluggesellschaft beispielsweise keine Nachverfolgung problematischer Fälle geltend gemacht, die zu einer Nachbesprechung mit den betroffenen Mitarbeitern hätte führen müssen.

Das vorliegende Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-2972/2024 vom 2.2.2026) (hkl/sda)

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