Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag einen 28-jährigen Deutschen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt. Er hatte den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin umgebracht. Mord sei dies jedoch nicht, so das Gericht.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu 12 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe.
Der Mutter des getöteten Knaben muss der Verurteilte eine Genugtuung von 75'000 Franken zahlen. Hat der Deutsche seine Freiheitsstrafe abgesessen, wird er für 11 Jahre des Landes verwiesen.
Der 28-Jährige hatte während des Prozesses versucht, die Schuld auf seine Freundin, die Mutter des Kindes, zu schieben. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass die Mutter zwar überfordert gewesen sei, es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass sie für die Tat verantwortlich gewesen sei.
Anders sieht es beim 28-jährigen Sozialhilfebezüger aus, der Alkohol- und Drogenprobleme hat. «Sie haben eine aggressive Seite und können rasch aufbrausen. Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.
Mit seinem Urteil folgt das Gericht aber nur zum Teil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.
Es habe sich nicht erstellen lassen, dass er das Kind absichtlich umgebracht habe, sagte der Richter. Der Verurteilte sei zwar frustriert gewesen, dass er das Kind immer wieder habe hüten müssen, es sei jedoch keine «Entledigungs-Absicht» erkennen lassen.
Der Freund der Mutter wollte den Knaben also nicht absichtlich töten, aber er nahm den Tod in Kauf. Einsicht und Reue habe der Mann nach der Tat nicht gezeigt, sagte der Richter.
Die Misshandlungen fanden immer dann statt, wenn die Freundin ausser Haus war und er auf den Knaben aufpassen musste.
Das Kind starb im Frühling 2021 nach einem Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch Schütteln oder Herumschwingen. Auch ein Brustwirbelkörper war Tage vor der Tat gebrochen, sodass das Kind nicht mehr laufen, sondern nur noch krabbeln konnte.
(yam/sda)
Was ich mich jedoch frage, wurde die Mutter nicht dafür belangt ihr wehrloses Kind der Obhut einer Person zu übergeben dessen Drogen-, Alkohol- und Gewaltprobleme ihr bestimmt nicht unbekannt waren?