Schweiz
Kommentar

Bundesanwalt Lauber war von Anfang an der falsche Mann

ARCHIVBILD ZUM RUECKTRITTSANGEBOT VON BUNDESANWALT MICHAEL LAUBER --- Swiss Federal Attorney Michael Lauber at the end of a media conference at the Media Centre of the Federal Parliament in Bern, Swit ...
Bild: keystone
Kommentar

Es gibt nichts mehr zu verhandeln: Bundesanwalt Lauber war von Anfang an der falsche Mann

Nach der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft kommt auch das Bundesverwaltungsgericht zu einem vernichtenden Befund über den Bundesanwalt. Er muss jetzt endlich zurücktreten.
24.07.2020, 21:1525.07.2020, 15:17
henry habegger / ch media

Bundesanwalt Michael Lauber war empört über seine Aufsichtsbehörde AB-BA unter Hanspeter Uster, die ihm ein vernichtendes Zeugnis ausstellte und den Lohn kürzte. Er zog die Disziplinarverfügung ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Jetzt hat er die Antwort, und zwar doppelt genäht. Das Gericht bestätigte in allen wesentlichen und wichtigen Punkten das Verdikt der Aufsichtsbehörde. Weil es nicht ganz alle Wertungen teilt, reduziert es die Lohnkürzung von 8 auf 5 Prozent.

Entscheidend sind aber zentrale Feststellungen im Urteil. Eine ist, dass es Lauber «an Unrechtsbewusstsein beziehungsweise Einsicht» fehle. Die Richter urteilen, dass Lauber in Bezug auf sein ominöses drittes Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino «vorsätzlich die Unwahrheit sagte und das Treffen vom 16. Juni 2017 bewusst verschwieg.»

Ein Bundesanwalt, dem Unrechtsbewusstsein abgeht, das wird wohl niemand mehr bestreiten, ist fehl am Platz. Dass Lauber den Vorwurf der Lüge in einer Stellungnahme heute gleich wieder zurückwies, ist gleich nochmals der Beleg für das Zeugnis, das ihm die St.Galler Richter ausstellten: fehlende Einsicht.

Parlament gefordert

Lauber will jetzt noch seine Abgangsmodalitäten mit der Gerichtskommission «besprechen», der er seinen Rücktritt «anbietet». Da gibt es nichts mehr zu besprechen und anzubieten – Lauber bleibt, wenn er seine Ehre noch einigermassen retten will, nur der sofortige Rücktritt.

Die ganze Affäre hat aber insofern ihr Gutes, als dass sie zeigt: Wichtige Schweizer Justiz-Institutionen funktionieren, wenn es hart auf hart geht. Das zeigt der Entscheid der Bundesverwaltungsrichter. Aber es war vor allem die Aufsichtsbehörde AB-BA, die unter Hanspeter Uster trotz starkem politischem Gegenwind aus gewissen einflussreichen Kreisen namentlich um einige FDP-Exponenten endlich ihre Arbeit machte. Ihr ist zu verdanken, dass demnächst ein Bundesanwalt abtritt, der vom mehrheitlich schwach agierenden Parlament gar nie hätte gewählt werden dürfen. Lauber hatte zwar zweifellos auch seine Verdienste, aber letztlich war er von Anfang der falsche Mann. Ihn interessierten nicht in erster Linie Recht und Gerechtigkeit, sondern der schöne Schein und seine eigene Person.

Mit Laubers Abgang aber ist es nicht getan. Die fünfköpfige Geschäftsleitung der Bundesanwaltschaft, die dem Chef in bedingungslosem und unkritischem Gehorsam ergeben war, muss samt und sonders ausgewechselt werden. Konkret: Die beiden Stellvertreter müssen ersetzt werden, ebenso wie der Generalsekretär und der Informationschef.

Hier ist das Bundesparlament gefordert, es muss die Bundesanwaltschaft personell und strukturell neu aufsetzen. Es hat mit Laubers knapper Wiederwahl im letzten September versagt, jetzt steht es tief in der Schuld der Bevölkerung, die Missstände endlich und nachhaltig zu beheben.

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