Wirtschaft
Schweiz

Onlineshopping: Bundesrat plant Vorschriften für Sicherheit

Diese neuen Vorschriften für Temu und Co. sollen die Sicherheit der Kunden erhöhen

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum revidierten Produktesicherheitsgesetz eröffnet. Hier erfährst du, wie der Online-Handel sicherer gemacht werden soll. Speziell im Visier: grosse ausländische Plattformen.
05.06.2026, 12:4805.06.2026, 15:34

Neue Vorschriften für im Internet gehandelte Produkte sollen die Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen. Die Rede ist von Warn- und Sicherheitshinweisen, aber auch von Möglichkeiten, den Verkauf von Produkten zu stoppen, die die Anforderungen nicht erfüllen.

Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zum revidierten Produktesicherheitsgesetz eröffnet.

Warum ist das wichtig?

Dieses Gesetz sei rechtliche Grundlage dafür, dass in der Schweiz nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden können, schrieb der Bundesrat.

Und es gewährleiste, dass für das Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz vergleichbare Sicherheitsvorgaben gälten wie in der EU, der wichtigsten Schweizer Handelspartnerin. In der EU nicht verkehrsfähige Produkte sollten auch in der Schweiz nicht abgesetzt werden können.

Die Teilrevision sieht – vergleichbar mit den neuen Bestimmungen und dem Sicherheitsniveau in der EU – neue Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel vor.

Produkt-Kennzeichnung und Ansprechstelle

Zu angebotenen Waren sollen Angaben zur Identifizierung der Produkte sowie Warn- und Sicherheitshinweise gemacht werden.

Die für ausländische Onlineangebote Verantwortlichen sollen zudem eine Kontaktstelle auf Schweizer Boden bezeichnen müssen, als Ansprechpartner für die Behörden. Die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz sollen in der Produkteinformation angegeben werden müssen.

Massnahmen gegen nicht konforme oder nicht sichere Produkte sollen damit leichter durchgesetzt werden können.

Wie wird das kontrolliert?

Zur Überwachung des Onlinehandels will der Bundesrat neue Instrumente einführen.

Um die Kosten der Marktüberwachung zu decken, will der Bundesrat eine Aufsichtsabgabe erheben können.

Geben könnte es diese Abgabe für Waren, die direkt aus dem Ausland zu den Käuferinnen und Käufern in der Schweiz gelangen und von diesen selbst verwendet werden. Die Abgabe darf höchstens fünf Franken pro Produkt betragen. Geschuldet wird sie von den Anbietern.

Kontrollkäufe unter falschem Namen

Vollzugsbehörden sollen neu mit verdeckter Identität – unter falschem Namen – online angebotene Waren kaufen und kontrollieren können. Sie können auch Organisationen damit beauftragen, müssen aber die erworbenen Proben selber prüfen oder analysieren.

Härtere Massnahmen gegen fehlbare Firmen

Erfüllen Produkte die Vorschriften in der Schweiz nicht, sollen die Behörden wie bisher Verbesserungen verlangen, vor einem Produkt warnen respektive einen Rückruf anordnen können. Neu soll der Zugang zu einem online angebotenen Produkt unterbunden werden können, beispielsweise durch Sperrung von Inhalten oder Domains.

Das Gesetz sieht Verwaltungssanktionen vor für Anbieter, die sich nicht an ihre Pflichten halten oder die gegen behördliche Massnahmen verstossen. Die Höhe der Sanktion hängt vom in der Schweiz erzielten Umsatz ab. Handeln sie vorsätzlich, kann das zu einer Busse von bis zu 40'000 Franken führen.

Was kostet das?

Kosten könnten laut dem Bundesrat vor allem durch die Informations- und Warnsysteme entstehen. Ideal wäre aus seiner Sicht, wenn die Schweiz vollen Zugang zu den europäischen Systemen hätte, weil das die Kosten tief halten würde. Entscheidend für diese Frage dürfte die Zustimmung zum neuen EU-Vertragspaket sein.

Müsste die Schweiz hingegen ein eigenes Informations- und Warnsystem aufbauen und betreiben, würde dies laut Bundesrat schätzungsweise rund 3,5 Millionen Franken kosten.

Wie geht es weiter?

Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. September.

Was ist eine Vernehmlassung?

Eine Vernehmlassung ist ein in der Schweiz für wichtige Vorhaben gesetzlich vorgeschriebenes, vorbereitendes Verfahren.

Wozu ist das gut? Bevor der Bundesrat oder eine parlamentarische Kommission dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf oder eine wichtige Verfassungsänderung vorlegt, wird der Entwurf veröffentlicht, um die Meinungen kantonaler, politischer und gesellschaftlicher Akteure einzuholen.

Wer darf sich äussern? Kantonsregierungen, politische Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Städte, Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise.


Was ist das Ziel? Es soll geprüft werden, wie gut ein Entwurf in der Praxis umsetzbar ist und ob er politisch mehrheitsfähig ist. Dies dient der Vorbereitung der politischen Willensbildung und soll helfen, allfällige Referenden zu verhindern.

Was passiert danach? Der Bundesrat wertet alle eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen aus, überarbeitet den Gesetzesentwurf gegebenenfalls und verfasst eine Botschaft zuhanden des eidgenössischen Parlaments.

Das Parlament hat bereits mit mehreren Vorstössen mehr Sicherheit für Konsumenten bei Onlinelieferungen über ausländische Plattformen wie Temu gefordert. Ein Anliegen dabei war auch, dass Schweizer KMU gegenüber ausländischen Plattformen nicht im Nachteil sein sollten.

Bis zum 28. September läuft auch eine zweite Vernehmlassung zu Änderungen im Gesetz über technische Handelshemmnisse. Anpassungen sieht der Bundesrat in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft und die Digitalisierung vor. Zudem will der Bundesrat neue Bestimmungen der EU aufnehmen.

Die Vorlage soll Grundlage sein für einen digitalen Produktepass. Dieser soll Angaben zum Produkt, zu Reparierbarkeit, Recycling und Materialzusammensetzung und -herkunft enthalten. Konsumentinnen und Konsumenten könnten sich damit vor einem Kaufentscheid informieren.

Quellen

  • Nachrichtenagentur Keystone-SDA

(dsc)

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Leute, bei denen die Online-Bestellung schief lief
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Leute, bei denen die Online-Bestellung schief lief
Na ja, beide Varianten sind nicht sonderlich hübsch. 🤷‍♀️🤷‍♂️
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Temu ist der grösste Onlinehändler der Schweiz – das sagt ihr dazu
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