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Hang: Deshalb tobt ein Rechtsstreit um das Schweizer Instrument

Dieses Berner Hippie-Instrument ist weltbekannt – und es tobt ein Riesenstreit darum

Das in Bern erfundene Musikinstrument Hang hat eine weltweite Szene begründet – doch den Erfindern gefällt das nicht. Deshalb entscheidet jetzt ein Gericht, inwiefern das Instrument rechtlichen Schutz geniesst.
26.01.2026, 04:5426.01.2026, 04:54
Thomas Studer / ch media

Eine der erfolgreichsten und zugleich umstrittensten Schweizer Erfindungen ist das sogenannte Hang. Es handelt sich um ein Musikinstrument, entwickelt ums Jahr 2000, das aussieht wie ein UFO: zwei linsenförmig aufeinander gestülpte Blechhälften mit Dellen drin.

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Das Hang und Kopien und Weiterentwicklungen davon, Handpan genannt, stehen im Zentrum eines seit Jahren andauernden Rechtsstreits.Bild: www.imago-images.de

Wer sich die Linse in den Schoss legt und auf die Dellen schlägt, erhält sanfte, sphärische Klänge, die manche als meditativ empfinden. Weil man es mit der Hand spielen soll und die Erfinder des Instruments aus Bern stammen, nannten sie ihr Instrument Hang, nach dem berndeutschen Wort für Hand.

Seit der Erfindung des Hangs hat dieses viele begeistert und ist deswegen auch vielen begegnet. Kaum eine europäische Fussgängerzone, in der nicht schon mal jemand mit geschlossenen Augen einen solchen Klangkörper bediente und damit Passanten zu betören versuchte. Aber Achtung: Nicht jede Blech-Linse ist gleich ein Hang.

Ein Rummel, der nicht beabsichtigt war

Felix Rohner und Sabina Schärer, die Erfinder des Hangs, gründeten ihre Firma Panart Anfang der Neunziger. Damals bauten und verkauften sie Steeldrums: eingebeulte Blechschüsseln mit schepperndem Sound, wie sie vor knapp hundert Jahren in Trinidad aufkamen.

Ende der Neunziger dann der Geistesblitz. Rohner und Schärer drehten zwei Steeldrums um, setzten sie aufeinander – und schufen damit etwas Neues. Das Hang.

Obwohl sie es nicht darauf anlegten, wurde ihr neuartiges Instrument zum Hype. Mitte der Nullerjahre wollte plötzlich die halbe Welt ein solches Hang. Anders, als man erwarten könnte, freute das die Erfinder gar nicht. Sie sahen sich nicht als Instrumentenbauer, sondern als «Klangplastiker». Ihre Hanghang (so der von ihnen bevorzugte Plural) begriffen sie als «Klangskulpturen», als Kunstwerke, weshalb sie viel weniger davon bauten, als sie hätten verkaufen können.

Ein Hang konnte fortan nur noch erwerben, wer Rohner und Schärer in ihrer Berner Werkstatt besuchte. Eine Zeit lang mussten sich Interessenten gar per handgeschriebenem Brief für den Kauf «bewerben» und darin belegen, dass sie das Instrument «verstehen»; viele wurden abgewiesen.

So sorgte das begrenzte Angebot für einen grossen Markt an Nachbauten und Weiterentwicklungen, sogenannten Handpans. Heute existiert eine beachtliche Handpan-Szene, mit weltweiten Herstellern, Festivals und Konzerten. Youtube-Videos mit Titeln wie «Calming Meditation: 1 hour handpan music» haben Millionen von Aufrufen.

So klingt das Hang:

Die Erfinder sehen ihre Arbeit «banalisiert»

Eigentlich eine wunderbare Geschichte. Doch der ruhige Hang-Klang und der friedliche, bisweilen esoterische Charakter der Handpan-Szene stehen in scharfem Kontrast zu den juristischen Streitereien, die seit einigen Jahren rund um die Instrumente toben.

Denn in den Augen der Hang-Erfinder Felix Rohner und Sabina Schärer sind die Handpans billige Kopien, die den Geist ihrer Schöpfung verkennen und «banalisieren». Darum versuchen die beiden, ihr Instrument rechtlich zu schützen. «Um der schamlosen Herstellung und Vermarktung von Plagiaten (…) einen Riegel vorzuschieben», wie es auf der Website ihrer Firma Panart heisst.

Ein Patent für ihr Instrument, das kurz nach der Erfindung hätte angemeldet werden müssen, haben Rohner und Schärer allerdings nicht beantragt. Stattdessen wählen sie für das Hang nun den Weg über Urheberrecht – ein ungewöhnlicher Schritt für Musikinstrumente. Sollten sie damit Erfolg haben, profitierten sie von einer langen Schutzdauer. Im Gegensatz zum Patent, das maximal 20 Jahre lang gültig ist, gilt das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Die Handpan-Szene schlägt zurück

Nach einigen verstreuten Einzelverfahren klagte die Hang-Firma Panart 2020 gezielt gegen mehrere deutsche Handpan-Hersteller. Dabei erkannten die Gerichte im Hang ein Werk der angewandten Kunst und damit einen Anspruch aufs Urheberrecht, weshalb sie den Verkauf der fraglichen Handpans verboten.

Das schockte die internationale Handpan-Szene, die nun um ihre Zukunft fürchtete. Mehrere Hersteller und Händler schlossen sich zusammen, um als Handpan Community United per Spendenkampagne Geld für einen Prozess gegen Panart zu sammeln. Gegen jene Firma, ohne die es das Handpan heute kaum gäbe.

Noch im Jahr 2020 reichten Mitglieder der Gruppe gemeinsam eine Klage beim Berner Handelsgericht ein. Das Gericht solle feststellen, dass das Hang eben nicht urheberrechtlich schützbar sei.

Dabei ging es um vier Merkmale, die Panart als wesentlich für das Hang beschreibt: die Linsenform des Instruments, die zentrale Kuppel auf der oberen Schale, das Resonanzloch in der unteren Schale sowie die ringförmige Anordnung der Ton-Dellen. Laut Rohner und Schärer zeigt sich in diesen Merkmalen ein gestalterischer Ausdruck ihrer Persönlichkeit – was Voraussetzung für ein Urheberrecht ist.

Laut der Handpan-Szene hingegen sind diese Merkmale rein funktional. So wie das Schallloch einer Gitarre oder die Tasten eines Klaviers. Die Vorstellung, dass ein weltweit beliebtes Instrument von nur noch einer Firma gebaut werden dürfe, sei schlicht absurd. «Man stelle sich vor, jemand hätte die Gitarre ‹geschützt›. (…) Shame on you!», heisst es etwa in einer kürzlich publizierten Google-Rezension zu Panart.

Noch sind die Folgen ungewiss

In einem ersten Schritt hat das Berner Handelsgericht zugunsten von Rohner und Schärer entschieden. Im Sommer 2024 stellte es fest, dass die Hang-Bauer bei ihrer Erfindung über einen «Gestaltungsspielraum» verfügt und diesen kreativ ausgenutzt hätten. Deshalb sei ein Urheberrecht gegeben. Nach schweizerischem, deutschem und niederländischem Recht. Dies, weil sich die Handpan-Klägergruppe aus deutschen, niederländischen sowie Schweizer Firmen und Personen zusammensetzt.

Was das konkret bedeutet, ist aber noch unklar. Am 27. Januar startet der zweite Teil des Verfahrens. In diesem soll das Berner Handelsgericht einzeln prüfen, welche der strittigen Handpan-Modelle tatsächlich das zuvor festgestellte Urheberrecht verletzen. Nach dem Urteil des Handelsgerichts dürfte der Fall beim Bundesgericht landen.

bernasconi handpan
Solche Instrumente muss das Handelsgericht nun beurteilen: Daniel Bernasconi bei der Arbeit an einem seiner Handpans der Marke Soma.Bild: zvg

Einer, dessen Handpans am 27. Januar geprüft werden, ist Daniel Bernasconi. Er war einst Banker in Zürich, bis er auf dem Heimweg vom Paradeplatz einem Strassenmusiker begegnete, der auf einem Hang spielte.

Bernasconi war tief berührt vom Klang, kündigte seinen Bankjob und kaufte sich ein Handpan, mit dem er mehrere Jahre lang um die Welt reiste. 2016 fing er an, seine eigenen Handpans zu bauen und zu verkaufen. Nachdem er 2020 eine Abmahnung von Panart erhalten hatte, schloss er sich der Klage der Handpan-Community an.

Warum der Streit mit den Hang-Erfindern von Panart so weit eskalierte, kann sich Bernasconi nicht vollständig erklären. «Für Panart ist es ein sehr emotionales Thema», sagt er am Telefon. «Um Geld scheint es nicht zu gehen, sonst hätte man sich gefunden.»

Auf eine Gesprächsanfrage von CH Media schreiben Felix Rohner und Sabina Schärer von Panart, dass es im Fall «viele Missverständnisse, Falschinformationen und Emotionen» gäbe. Sie hätten sich jedoch entschlossen, «vor der Verhandlung keine Interviews und Gespräche mit Medien zu führen».

Ein vollständiges Verbot käme überraschend

Handpan-Bauer Bernasconi blickt dem zweiten Urteil des Berner Handelsgerichts mit einer gewissen Anspannung entgegen. Ein aus seiner Sicht negatives Urteil könnte das Ende der Handpan-Community und das Ende seines Geschäfts bedeuten. Dass das Gericht eine Mehrheit der Handpans verbietet, glaubt er jedoch nicht. Denn es handle sich ja um Weiterentwicklungen des Hangs, nicht um Kopien.

Die deutsche Rechtswissenschafterin Annette Kur, die den Fall schon länger verfolgt, erklärt am Telefon, dass sie Bernasconis Einschätzung zuneige. Die Gestaltung des Hangs sei eng mit dessen Konstruktionsprinzip verschmolzen, was es schwierig mache, den Schutzbereich des Urheberrechts gross auszudehnen.

Ausserdem gibt auch sie zu bedenken, dass es ein «Unding» wäre, «wenn dieses Instrument nach diesem Prinzip tatsächlich nur von diesen beiden Personen oder mit ihrer Erlaubnis hergestellt werden könnte». Das leuchte doch ein, auch ohne in die Feinheiten des Urheberrechts einzusteigen. (aargauerzeitung.ch)

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78 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Swen Goldpreis
26.01.2026 06:01registriert April 2019
DAS ist jetzt endlich mal ein Beispiel, das die Problematik von kultureller Aneignung wirkungsvoll demonstriert.

Da sind zwei Berner, sie bedienen sich am kulturellen Erbe von Trinidad, ohne den eigentlichen Erfindern der Steel Drums auch nur einen einzigen Rappen zu zahlen.

Dann machen sie ein paar kleine Änderungen und wollen darauf einen Teil des kulturellen Erbes eines anderen Land urheberrechtlich schützen und allen anderen Weiterentwicklungen, wie sie sie selbergemacht haben, verbieten.

Aber ein Instrument urheberrechtlich zu schützen, das wird wohl sowieso abgewiesen, da zu absurd.
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Pointless Piraña
26.01.2026 06:29registriert Dezember 2019
Also, da hat jemand ein bestehendes Instrument weiterentwickelt. Nun wollen dieselben Leute andere davon abhalten, dasselbe zu tun, richtig?
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naturwald
26.01.2026 06:21registriert Oktober 2023
Habe das Handpan auch ein paar Jahre gespielt. Tausende Menschen rund um die Welt haben sich ein solches gekauft da dehr beliebt. Das Berner Paar selber stellt das Instrument schon sehr lange nicht mehr her. Da sind andere Hersteller eingesprungen die das Indtrument weiterentwickelt haben, und zwar teils viel besser als das Berner Paar. Dieses will den Verkauf nun weltweit unterbinden, obschon sie selber dieses schon seit Jahren nicht mehr herstellen. Sie hatten es selber ja auch von den Blechtrommeln in Trinidad weiterentwickelt. Nun werden Gerichte entscheiden.
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