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Vor 25 Jahren: Weil der Kapitän den Co-Piloten nicht machen liess, prallte eine DC-9 gegen den Stadlerberg – niemand überlebte

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DC-9 prallte 1990 beim Landeanflug auf Zürich gegen Stadlerberg
Vor 25 Jahren, am 14. November 1990, ist ein Passagierflugzeug der Alitalia beim Landeanflug auf den Flughafen Zürich zu tief geflogen und an der Nordflanke des Stadlerbergs zerschellt.
quelle: keystone / joe diener
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Vor 25 Jahren: Weil der Kapitän den Co-Piloten nicht machen liess, prallte eine DC-9 gegen den Stadlerberg – niemand überlebte

10.11.2015, 15:2810.11.2015, 15:38
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Vor 25 Jahren, am 14. November 1990, ist ein Passagierflugzeug der Alitalia beim Landeanflug auf den Flughafen Zürich zu tief geflogen und an der Nordflanke des Stadlerbergs zerschellt. Mit 46 Todesopfern ist es eines der schwersten Flugzeugunglücke der Schweizer Luftfahrtgeschichte.

An der Absturzstelle erinnert ein schlichter Gedenkstein mit den Namen aller Opfer an das Unglück. Er war am ersten Jahrestag des Absturzes von Hinterbliebenen aufgestellt worden.

Keine Überlebenschance

40 Passagiere und 6 Crewmitglieder hatten am 14. November 1990 auf dem Flughafen Linate in Mailand die DC-9-32 der italienischen Fluggesellschaft Alitalia bestiegen, die um 19.36 Uhr zum Flug AZ 404 nach Zürich startete. Nach einer problemlosen Überquerung der Alpen nahm die Cockpit-Crew kurz nach 20 Uhr Kontakt mit der Zürcher Anflugkontrolle auf und erhielt die Erlaubnis zur Landung auf Piste 14.

Die Maschine flog jedoch im Landeanflug konstant 300 bis 450 Meter zu tief und prallte um 20.11 Uhr bei Weiach ZH – 2,5 Kilometer südlich des Rheins und 9,6 Kilometer vor dem Beginn der Piste 14 – in den bewaldeten Nordhang des Stadlerbergs, eines rund 200 Meter hohen Hügels. Sofort brach Feuer aus. Die Insassen hatten keine Überlebenschance.

Durchstart-Manöver abgebrochen

Fehler der Piloten, Fehlanzeigen der Navigationsinstrumente sowohl je eine Unterlassung des Fluglotsen und der Fluggesellschaft Alitalia wurden von der Kommission für Flugunfalluntersuchungen als Unglücksursachen bezeichnet.

18 Sekunden vor dem Absturz wollte der Co-Pilot die Maschine durchstarten, der Flugkapitän brach das Manöver aber sofort ab. Die Untersuchungsbehörde kam zum Schluss, dass bei einem konsequenten Durchstarten die Katastrophe – wenn auch nur knapp – noch hätte verhindert werden können.

Gemäss Untersuchungsbericht hatten die beiden italienischen Piloten unzweckmässig zusammengearbeitet, grundlegende Verfahrensregeln beim Anflug nicht eingehalten und Fehler mangelhaft analysiert. Der Flugkapitän habe wahrscheinlich einen Höhenmesser falsch abgelesen.

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Als weitere Ursachen wurden im Bericht die fehlende Warnung durch das Bodennäherungswarngerät GPWS im Flugzeug und die Fehlanzeige eines Navigationsgerät erwähnt.

Einen impliziten Vorwurf formulierte die Kommission an die Alitalia. Die Piloten seinen über die Möglichkeit einer solchen Fehlanzeige nicht informiert gewesen, obwohl die Fluggesellschaft schon 1984 vom Flugzeughersteller über die Fehlermöglichkeit unterrichtet worden sei.

Schadenersatzforderungen an Swisscontrol

Als letzte Unfallursache erwähnte der Untersuchungsbericht, der Flugverkehrsleiter im Tower habe nicht bemerkt, dass die Maschine nicht mehr auf der ihr zugewiesenen Höhe flog. Wegen dieses Punktes strengte die Alitalia Schadenersatzforderungen gegen die Flugsicherung Swisscontrol an.

Das Bundesgericht kam – in einem knappen 3-zu-2-Entscheid – fast zehn Jahre nach dem Absturz zum Schluss, die Swisscontrol sei nicht haftbar. In der Endanflugphase seien allein die Piloten für die Verhinderung von Kollisionen mit dem Gelände zuständig gewesen, weil die DC-9 nicht mehr unter Radarführung geflogen sei.

Die beiden überstimmten Richter waren allerdings der Ansicht, der verantwortliche Swisscontrol-Fluglotse hätte die rechtliche Pflicht gehabt, die Höhe der Maschine während des Endanflugs zu überwachen und die Alitalia-Piloten zu warnen.

Strafverfahren 1998 eingestellt

Auch strafrechtlich kam es nicht zu einer Verurteilung. Vor einem Gericht in Rom, wo Alitalia den Hauptsitz hat, wurden der Fluglotse sowie neun Alitalia-Angestellte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die italienische Justiz erklärte sich jedoch 1997 für nicht zuständig.

Die Bezirksanwaltschaft Dielsdorf ZH hatte ebenfalls gegen den Fluglotsen ermittelt, das Strafverfahren dann aber 1998 eingestellt. Sie kam zum Schluss, dass in der Flugsicherung keine primäre Ursache für das Unglück lag. Nach dem Unfall wurde der Stadlerberg mit einem Markierungslicht gesichert. (whr/sda)

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