Stromleitungen sollen für Vögel keine Todesgefahr mehr darstellen. Laut dem Bundesrat sollen bis 2040 alle Masten stromschlagsicher sein. Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Revision der Leitungsverordnung beschlossen.
Für Vögel mit grosser Spannweite können Freileitungsmasten zur tödlichen Falle werden, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schrieb. Zudem löse ein durch Vögel verursachter Stromschlag vereinzelt längere Stromunterbrüche aus. Schätzungen zufolge würden jährlich 30 bis 60 Fälle zu einem Stromausfall führen, hiess es in den Erläuterungen zur Verordnungsanpassung.
Besonders betroffene Vogelarten seien Weissstörche, Uhus, Rotmilane, Adler sowie Bart- und Gänsegeier oder Zugvögel wie der Waldrapp.
Die Revision diene dem Vogelschutz wie auch der Stromversorgungssicherheit, hiess es im Communiqué des Bundesrats weiter. Die Sanierungsmassnahmen sollten neu proaktiv erfolgen und nicht erst dann, wenn ein Stromschlag den Tod eines Vogels verursacht habe. (rbu/sda)