Schweiz
Luftfahrt

Skyguide: Warum das Bundesgerichtsurteil für Fluglotsen wegweisend ist

Mitarbeiter von Skyguide kontrolliert die Monitore und hat Blick auf das Flugfeld, bei Skyguide im Tower des Flughafen Zuerich Kloten, aufgenommen am 10. April 2014. Im Tower am Flughafen Zuerich uebe ...
Bild: KEYSTONE

«Ein schwarzer Tag»: Warum das Bundesgerichtsurteil für die Fluglotsen so wegweisend ist

Dürfen Fluglotsen Fehler machen? Nein. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Ein Überblick in 5 Punkten.
05.07.2019, 06:0805.07.2019, 12:26
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Das ist passiert

Machen Fluglotsen Fehler, kann dies verheerend enden. Aus diesem Grund arbeiten sie stets in kurzen Schichten und immer in allerhöchster Konzentration. Doch der Mensch ist nicht perfekt und Misstritte passieren selbst dem routiniertesten Profi. Passiert einem Fluglotsen ein Fehler, ist er angehalten, dies zu melden, um das Problem schnell zu erkennen und zu eliminieren. Diese sogenannte «Just Culture»-Fehlerkultur basiert auf Vertrauen und darauf, dass der Fluglotse straffrei bleibt – ausser er hat grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

Doch mit der Straflosigkeit ist es nun vorbei. Am Donnerstag stützte das Bundesgericht ein Urteil der Vorinstanz und kam zum Schluss, dass die Schuldsprechung eines Skyguide-Fluglotsen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs rechtens war. Es ist das erste Mal, dass ein Fluglotse rechtskräftig für einen Fehler verurteilt wurde, bei dem niemand verletzt wurde.

ARCHIVBILD ZUM HALBJAHRESERGEBNIS 2018 DER FLUGHAFEN ZUERICH AG, AM DIENSTAG, 28. AUGUST 2018 ---- Blick auf den Tower der Flugverkehrsleitung auf dem Flughafen in Zuerich, aufgenommen am Sonntag, 15. ...
Das Herzstück der Luftverkehrssicherheit: Der Fluglotsen-Tower am Flughafen Zürich.Bild: KEYSTONE

Um diesen Fall geht es

Das Urteil bezieht sich auf einen Zwischenfall im April 2013. Eine Ryanair-Maschine bat den Tower wegen erwarteter Turbulenzen, auf eine andere Flughöhe steigen zu dürfen. Dabei nannte der Pilot sein Funkrufzeichen nicht. Der Fluglotse fragte nicht nach und erteilte einem anderen Ryanair-Flugzeug die Erlaubnis zu steigen. Dieser Pilot reagierte nicht auf diesen Funkspruch. Hingegen bedankte sich der erste Pilot für die Erlaubnis, steigen zu dürfen.

Als er zum Steigflug ansetzte, löste das Konfliktwarnsystem am Boden wegen eines sich anbahnenden Konfliktes zwischen der ersten Ryanair-Maschine und einem Flugzeug der Air Portugal einen Alarm aus. Der geringste Abstand zwischen den beiden Flugzeugen betrug horizontal 1,5 Kilometer und vertikal 198 Meter. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt 9,26 Kilometer horizontal und rund 305 Meter vertikal.

epa06937651 A Ryanair airplane stands on the tarmac at the Niederrhein airport in Weeze, Germany, 09 August 2018. A German pilots' union has called on its members to join a strike on 10 August 20 ...
Eine Maschine der Ryanair.Bild: EPA/EPA

So lautet die Urteilsbegründung

Das Bundesstrafgericht verurteilte den Fluglotsen im Mai vergangenen Jahres zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil reichte er beim Bundesgericht Beschwerde ein. Diese wurde nun allerdings am Donnerstag abgelehnt.

In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass der Fluglotse eine konkrete Gefährdung geschaffen und seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Der Verurteilte argumentierte hingegen, dass nie eine konkrete Gefahr bestanden habe, weil sich die Flugbahnen der beiden involvierten Maschinen nicht gekreuzt hätten. Dieses Argument lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, weil auch unerwartete Einflüsse zu erwarten seien.

So reagieren die Fluglotsen

Bei der Flugsicherung Skyguide zeigt man sich schwer enttäuscht. Vladi Barrosa, Sprecher des Unternehmens, sagt: «Das ist ein schwarzer Tag für die Fluglotsen.» Viele seien ab dem Urteil verunsichert. Bisher habe das freiwillige Melden von Fehlern tadellos funktioniert. Auch im vorliegenden Fall habe der Flugverkehrsleiter den Vorfall gemeldet, wodurch eine externe Untersuchung eingeleitet worden sei. Doch die neue Handhabung der Justiz ändere nun das Verhalten der Fluglotsen bezüglich der «Just Culture»-Fehlerkultur.

Ein Fluglotse blickt mit einem Fernglas aus dem Tower des Flughafens Grenchen, am Donnerstag, 24. August 2017. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Ein Fluglotse blickt mit einem Fernglas aus dem Tower.Bild: KEYSTONE

So sei spürbar, dass die Qualität der Selbstmeldungen nachlassen würden. Laut Barrosa wurde früher bei einem Vorfall detailliert geschildert, was passiert ist. «Heute überlegen sich die Fluglotsen, ob sie wirklich alles sagen sollen. Denn sie wissen jetzt, dass alles, was sie melden, auch gegen sie verwendet werden kann.» Dieses Urteil helfe also der Sicherheit definitiv nicht.

Ähnlich klingt es beim Fluglotsenverband Aerocontrol: «Wir sind betroffen. Wir haben bis zuletzt gehofft, dass es anders rauskommt und auf die Beschwerde des Fluglotsen eingegangen wird», sagt Marianne Iklé, Fluglotsin und Sprecherin von Aerocontrol.

Das Urteil sei belastend und das wirke sich auch auf die Arbeit aus. Um diesen Umstand abzufedern, würden nun kurzfristige Kapazitätsmassnahmen getroffen. Iklé sagt: «Leider ist der Zeitpunkt dafür denkbar ungünstig. Denn ausgerechnet jetzt beginnt die grosse Ferienzeit und am Flughafen herrscht die verkehrsreichste Woche. Für uns heisst das: Wir sind maximal ausgelastet.»

Für die Fluglotsen schaffe das Urteil eine völlig neue Ausgangslage. Noch ist unklar, welche Konsequenzen der Entscheid auf die Schweizer Luftfahrt – und eventuell auch andere Branchen – haben werde.

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Ein Fluglotse darf sich bei seiner Arbeit keine Sekunde ablenken lassen.Bild: KEYSTONE

Weitere Urteile stehen an

Wegweisend dürfte das Urteil für die zwei weiteren Fälle sein, die vor Gericht noch hängig sind. So hatte ein Fluglotse im März 2011 zwei Airbus-Maschinen auf sich kreuzenden Pisten fast gleichzeitig die Startfreigabe gegeben. Das Zürcher Obergericht befand den Fluglotsen für schuldig. Der Fall ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger hat ihn ans Bundesgericht weitergezogen.

Am Zürcher Obergericht hängig ist ein Fall, der sich im August 2012 zugetragen hat. Damals kamen sich ein Sportflugzeug des Typs Sportcruiser und eine Saab 2000 der Darwin Airlines sehr nahe. Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu. Ob das wirklich gefährlich war und wer die Schuld dafür trägt, darüber sind sich Staatsanwaltschaft und der Fluglotse uneinig.

Urteil 6B_1220/2018 vom 27.06.2019

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Airline: Iberia. Bild: imgur
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Stefan Lischka – Fluglotse am Flughafen Zürich
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51 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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beaetel
05.07.2019 08:53registriert Januar 2014
Vielleicht sollten Richter bei dieser Hitze nicht richten. Ich jedenfalls würde keine Fehler mehr melden und sowieso nicht Fluglotse werden. Ansonsten eine kräftige Gehaltserhöhung im Stil eines UBS oder CS Bankers verlangen, denn wie man sieht, gibt es tatsächlich Berufe, wo die Verantwortung solche „Gehälter“ rechtfertigten ...
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Amaranth17
05.07.2019 08:54registriert April 2015
Da kann man auch gleich Flugzeugabstürze verbieten, wäre in etwa genau so nützlich. Nein falsch, im Gegensatz zum Urteil vom Bundesgericht würde es wenigstens keinen Schaden anrichten.
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Geissrob
05.07.2019 08:21registriert Mai 2018
Gratlation dem Bundesgericht, dass sie eben mal so den Flugverkehr unsicherer gemacht haben
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