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Luzerner Kriminalgericht spricht jungen TikTok-Raser schuldig

Luzerner Kriminalgericht spricht jungen TikTok-Raser schuldig

27.04.2024, 13:4727.04.2024, 14:00
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Das Luzerner Kriminalgericht schickt einen 24-jährigen Mann wegen mehrfacher Geschwindigkeitsübertretungen ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Raser
Der junge Mann filmte sich bei der Geschwindigkeitsübertretung.Bild: Shutterstock

Davon hat der Beschuldigte acht Monate unbedingt zu vollziehen, wie es im schriftlichen Urteil des Luzerner Kriminalgerichts vom Samstag heisst. Die restlichen 26 Monate sind bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt zu vollziehen. Weiter muss der Beschuldigte eine Busse von 800 Franken sowie die Verfahrenskosten von 9267 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren und eine Busse von 1300 Franken gefordert.

Der 24-Jährige hatte sich am 11. April vor den Richterinnen und Richtern des Kriminalgerichts der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verantworten müssen. Auch musste er sich wegen des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs erklären.

Der Beschuldigte hatte auf der Videoplattform TikTok ein Clip veröffentlicht, in dem er mit 198 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn A2 in Eich LU unterwegs war. Das Video wurde von einer Drittperson der Polizei zugespielt. Nach der Festnahme konnte die Polizei fünf weitere Videos auf dem Smartphone des Beschuldigten finden. Auf diesen war er mit Geschwindigkeiten zwischen 123 und 202 km/h unterwegs. (saw/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mocking Bert
27.04.2024 14:11registriert Februar 2022
Wieso sucht sich so einer eigentlich nicht eine Strecke mit einem fest installiertem Blitzer? Wäre doch einfacher für alle.. 🙄 😀

Strafmass find ich ok, wichtig wäre aber noch dass der Führerscheinentzug bissel länger als die Knaststrafe wäre...
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Voraus denken!
27.04.2024 15:16registriert März 2022
Besser wäre noch der Einzug der Tatwaffe und deren Zerstörung vor den Augen des Täters.

Bei einem geleasten Gegenstand ist das ebenfalls kein Problem. Dem Täter wird der Gesamtwert durch die Bank in Rechnung gestellt.

Diese Regelung würde so manchen "krass laut und geil BEMWEH" Fahrer (wahlweise auch der Marken OODI, AMGEE etc.) zur Räson bringen.
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