Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren gegen fünf Personen wegen angeblicher Mafia-Mitgliedschaft eingestellt, gut sieben Monate nach der Eröffnung der Untersuchung. Der Entscheid fiel rund sechs Wochen nach dem Freispruch des Hauptverdächtigen in Italien.
Der vermutete Chef der ermittelten kriminellen Organisation in der Schweiz war am 31. Oktober nach langjähriger Prozessdauer über verschiedene Instanzen rechtskräftig und endgültig von einem italienischen Gericht freigesprochen worden. Ihm war die Zugehörigkeit zur 'Ndrangheta vorgeworfen worden.
Aufgrund dieses Freispruchs sei es nicht mehr möglich, beweismässig die Verbindung von der 'Ndrangheta zur Existenz einer vom Freigesprochenen angeführten kriminellen Organisation in der Schweiz herzustellen, teilte die Bundesanwaltschaft am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit. Sie bestätigte damit Berichte der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Samstag.
«Mit dieser neuen Beweisklage konfrontiert, müsste das urteilende Gericht die Beschuldigten mit grosser Wahrscheinlichkeit wegen Beteiligung einer kriminellen Organisation in der Schweiz freisprechen.» Deshalb habe die Bundesanwaltschaft am Donnerstag entschieden, die Vorwürfe gegen insgesamt fünf Beschuldigte fallen zu lassen. (sda)