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Bund muss EINER Person Steuer auf Billag zurückzahlen – SKS fordert Rückzahlung an ALLE 

Fernsehen, fernseher, früher
Geld zurück für Alle.Bild: Wikipedia

Bund muss EINER Person Steuer auf Billag zurückzahlen – SKS fordert Rückzahlung an ALLE 

02.02.2017, 12:0002.02.2017, 14:34
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Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) muss die im Zusammenhang mit der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhobene Mehrwertsteuer zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall jener Privatperson entschieden, welche diese Grundsatzfrage erfolgreich vor Gericht gezogen hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass kein Rechtsgrund bestand, um die Mehrwertsteuer bei den Gebührenzahlern zu erheben.

Aufruf an Billag: Rückerstattung für alle

Unklar ist, ob der Rückerstattungsanspruch für alle Gebührenzahler gelte oder nur für jene, die die Beträge zurückfordern. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS lanciert deshalb am Donnerstag auf seiner Website einen Aufruf an das BAKOM, welchem sich alle Gebührenzahler anschliessen können.

Im vorliegenden Fall verlangte der Betroffene die Rückerstattung der von ihm ab Ende Januar 2007 bezahlten Mehrwertsteuer. Es handelt sich um einen Betrag von 45.35 Franken. Darauf sind zudem 5 Prozent Zinsen ab dem Verzugsdatum zu leisten.

Offene Fragen

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partner der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (FRC und ACSI) hatten im Oktober 2015 im Namen von rund 5000 Personen von der Billag die Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren seit 2005 zurückgefordert.

Ihr Fall und drei weitere sind nach wie vor beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Ungeklärt bleibt beim aktuell entschiedenen Urteil die Frage der Verjährung. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, hofft, dass dies im Entscheid zum Fall der SKS demnächst geklärt wird.

Das BAKOM prüft derzeit den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wie die Medienstelle auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bekannt gibt. Ob es das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird, ist noch offen.

Zwischen 1998 und 2014 wurden jährlich zwischen 21 und 33 Millionen Franken an Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ab April 2015 wurden die Rechnungen für die Radio- und Fernsehempfangsgebühr ohne Mehrwertsteuer verschickt.

Grundsatzentscheid

Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Der Gebührenzahler erhält nämlich keine direkte Leistung vom Bund. Ein solches Austauschverhältnis bildet jedoch die Grundlage für die Erhebung einer Mehrwertsteuer.

Der Bund nimmt die Gebühr nicht entgegen, um als Gegenleistung ein Radio- oder Fernsehprogramm zu liefern. Er kauft auch keine Programme bei der SRG oder anderen Anbietern ein. Vielmehr erhebt die Billag für den Bund die Empfangsgebühr, um damit die SRG und andere Programmanbieter zu subventionieren.

Diese erhalten also vom Bund Leistungen, um einen vom Gesetz als förderungswürdig betrachteten Zweck zu erfüllen. Subventionen unterstehen jedoch nicht der Mehrwertsteuer, weil keine konkret umschriebene Gegenleistung dafür erwartet wird.

Die SRG beantragte in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Mehrwertsteuer Parteistellung zu erhalten. Das Bundesgericht wies das Begehren im November vergangenen Jahres ab. (Urteil A-7678/2015 vom 25.01.2017) (sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Spi
02.02.2017 12:39registriert März 2015
Jetzt ist es amtlich: Die Billag erbringt keinen Mehrwert. 😂😂😂
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Watson - die Weltwoche der SP
02.02.2017 12:48registriert September 2016
NoBilag jetzt. Schafft das Bilagungetüm endlich ab.
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Alex_Steiner
02.02.2017 15:03registriert September 2015
Billag abschaffen und es einfach in die normalen Steuern rein nehmen. Keine Ahnung warum es die Billag überhaupt gibt...
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