Schweiz
Medien

Bundesverwaltungsgericht: Serafe-Gebühren für Firmen sind rechtswidrig

TV-Gebühren für Firmen sind rechtswidrig – sagt das Gericht

17.11.2023, 12:0017.11.2023, 14:36
Mehr «Schweiz»

Die Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen sind laut Bundesverwaltungsgericht verfassungswidrig. Die degressive Tarifgestaltung verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot, weil kleine Unternehmen benachteiligt würden, urteilen die St. Galler Richter.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verhältnismässigkeit bleibt der aktuelle Tarif jedoch bis zur nächsten Verordnungsänderung anwendbar, wie die Richter am Freitag bekanntgaben. Die in den angefochtenen Verfügungen festgesetzten Beiträge für die Unternehmensabgabe 2021 bleiben demnach geschuldet.

Dem Bundesrat wird vom Gericht aber nahegelegt, bei der nächsten Überprüfung eine progressive oder teilweise lineare Ausgestaltung der Unternehmensabgabe in Betracht zu ziehen.

Gegen die Gebühren hatten vier Unternehmen Beschwerde geführt. Für das Bundesverwaltungsgericht hat die degressive Tarifgestaltung zur Folge, dass kleinere Unternehmen einer höheren Steuerbelastung ausgesetzt sind als umsatzstarke.

Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Tarife bereits 2019 gerügt

Gemäss Mehrwertsteuergesetz richtet sich bei Unternehmen die Abgabe nach dem weltweiten Gesamtumsatz, der gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung deklariert wird. Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu einer halben Million Franken sind von der Abgabe befreit.

Für die anderen Unternehmen setzte der Bundesrat per 1. Januar 2021 einen 18-stufigen Tarif in Kraft, nachdem der vorherige Tarif vom Bundesverwaltungsgericht 2019 als nicht verfassungskonform beurteilt worden war. Ausserdem können sich Unternehmen nach geltendem Recht zusammenschliessen und gemeinsam nur eine Abgabe entrichten, sofern die Gruppe aus mindestens dreissig Unternehmen besteht und sie unter einheitlicher Leitung stehen.

Auch die Bildung von Abgabegruppen ist gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesetzes- und verfassungswidrig. Zum einen fehle dafür eine gesetzliche Grundlage, und zum anderen sei die festgelegte Untergrenze von dreissig Unternehmen willkürlich und komme nur wenigen Unternehmen zugute.

Debatte über Kürzung der Rundfunkgebühren

Vor Wochenfrist hatte der Bundesrat mit Medienminister Albert Rösti über eine mögliche Senkung der Radio- und TV-Abgaben informiert. So will der Bund die Medien-Gebühren schrittweise bis im Jahr 2029 von 365 Franken auf 300 Franken pro Jahr senken.

Ausserdem sollen ab 2027 über 60'000 Unternehmen nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Neu sollen Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 1,2 Milliarden Franken abgabepflichtig werden. Dadurch würden rund achtzig Prozent der Unternehmen von der Abgabe befreit werden.

Der Vorschlag des Bundesrats ist ein Konter auf die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative oder Halbierungsinitiative)», die er zur Ablehnung empfiehlt. Das Initiativkomitee fordert in seinem Volksbegehren eine Senkung der Radio- und TV-Gebühren auf 200 Franken pro Haushalt und Jahr. Dem Komitee gehörte zum Zeitpunkt der Lancierung auch der aktuelle Medienminister Rösti an.

Im Vorschlag des Bundesrates ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht berücksichtigt, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf Anfrage bekannt gab. Das BAKOM will nun zusammen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung das Urteil analysieren, bevor es das weitere Vorgehen festlegt.

(Urteil A-4741/2021 vom 8. November 2023)

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Schreckmoment im Kinosaal – in Indien zünden Besucher massenhaft Pyrotechnik
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
53 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Overton Window
17.11.2023 13:43registriert August 2022
Die grösste Sauerei ist ja versteck im Satz " Ausserdem können sich Unternehmen nach geltendem Recht zusammenschliessen und gemeinsam nur eine Abgabe entrichten".

Ich möchte meinen Haushalt auch gerne mit 29 Nachbarn zusammenschliessen und nur einmal zahlen...

Typisch Schweizerfilz.
423
Melden
Zum Kommentar
avatar
Voraus denken!
17.11.2023 12:25registriert März 2022
Das ist ein richtiger Entscheid.

Ich bin aber der Meinung, der Auftrag für ausgewogene Medien sollte sowieso über die Bundessteuer abgegolten sein.

Jetzt auch sofort den Zwang zur Steuer für die Fanclubs einer uralten Fantasiegeschichte aufheben.
4116
Melden
Zum Kommentar
53
Die SNB senkt die Zinsen deutlich – was das (für dich) bedeutet

Die SNB hat am Donnerstagmorgen verkündet, dass sie den SNB-Leitzins um 0,5 Prozentpunkte auf 0,5 Prozent senkt. Die Zinsänderung gilt ab morgen, 13. Dezember 2024.

Zur Story