Ein abgewiesener Asylbewerber aus Eritrea wird wegen des Raubes eines Mobiltelefons für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Aargauer Obergerichts bestätigt.
Der Eritreer hatte im November 2017 am Bahnhof Brugg zusammen mit zwei weiteren Männern von Landsleuten die Herausgabe mehrerer Bierflaschen verlangt. Die Landsleute weigerten sich, aber die drei Männer schlugen sie und entwendeten schliesslich drei Flaschen. Einem Opfer stahlen sie eine silberne Kette.
Einem weiteren Opfer folgten die drei Männer, sie drohten ihm und forderten die Herausgabe von dessen Mobiltelefon. Der Landsmann weigerte sich. Deshalb hielten zwei der Männer das Opfer fest und der Verurteilte zog ihm das Telefon aus der Hosentasche.
Das Aargauer Obergericht verurteilte den Eritreer wegen Raubes des Mobiltelefons zu einer bedingten Geldstrafe von 295 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 3000 Franken. Zudem sprach es eine Landesverweisung aus.
Das Bundesgericht hat das Urteil vollumfänglich bestätigt. Es weist den Einwand des Verurteilten ab, dass von der Landesverweisung aufgrund eines Härtefalls abzusehen sei. Der Beschwerdeführer habe nicht aufgezeigt, inwieweit ein solcher vorliegen würde.
Die Vorinstanz hatte aufgrund des Asylentscheids geschlossen, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Eritrea keine ernsthaften Nachteile drohen würden. Der Eritreer sei nie zum Militärdienst aufgeboten worden und auch nie in eine Razzia geraten.
(Urteil 6B_1058/2019 vom 15.01.2020) (aeg/sda)