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Hat die Personenfreizügigkeit Auswirkungen auf die Sozialhilfe? Der Bundesrat hat keine Ahnung

Hat die Personenfreizügigkeit Auswirkungen auf die Sozialhilfe? Der Bundesrat hat keine Ahnung

18.09.2015, 12:2218.09.2015, 13:54
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Arbeiter aus dem Osten beschäftigt vor allem die Landwirtschaft.
Arbeiter aus dem Osten beschäftigt vor allem die Landwirtschaft.
Bild: KEYSTONE

2010 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket gegen Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit geschnürt. Fünf Jahre später zieht er eine positive Bilanz. Ausgerechnet bei der Sozialhilfe, die besonders viel zu reden gibt, bleibt er den Beleg dafür aber schuldig.

Diese sei in der Zuständigkeit der Gemeinden und Kantone, schreibt der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht zum Massnahmenpaket, den er im Auftrag des Parlaments verfasst hat. Eine Übersicht über ein allfälliges Vollzugsmonitoring der kantonalen Behörden gebe es derzeit nicht.

Lediglich Einzelfälle

Dieser Schluss wurde im Rahmen eines dreimonatigen Pilotprojekts für ein Vollzugsmonitoring zum Freizügigkeitsabkommen gezogen. Ein solches soll negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit aufzeigen. Im Pilotprojekt wurden auch die Bereiche Arbeitsverträge und Arbeitnehmer sowie der Familiennachzug beleuchtet.

Es seien lediglich Einzelfälle, aber kein flächendeckender Missbrauch festgestellt worden, heisst es in dem Bericht. Es gebe dabei aber erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen. Dieses Problem will der Bundesrat in einem separaten Bericht untersuchen, den er für Frühling 2016 in Aussicht stellte.

Konkrete Ergebnisse hat der Bundesrat zu missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorzuweisen. Er erinnert unter anderem an die 2013 eingeführte Solidarhaftung der Erstunternehmer für ihre Subunternehmer oder die Einführung von Mindestlöhnen für Hausangestellte. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament schärfere Sanktionen bei Missbräuchen vorgeschlagen.

Automatische Meldung

Im Bereich der Sozialversicherungen ist der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert worden, was den ungerechtfertigten Bezug von Leistungen oder Missbräuche erschwert. Beispielsweise muss die Arbeitslosenversicherung den Migrationsbehörden seit Anfang 2014 unaufgefordert Daten von EU/-EFTA-Staatsangehörigen übermitteln. Das betrifft unter anderem Personen, die sich im ersten Jahr in der Schweiz beim RAV anmelden oder nicht vermittlungsfähig sind.

Das 2010 beschlossene Paket enthält insgesamt 15 Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsbezüge sowie gegen Lohn- und Sozialdumping. Damit sollten auch unberechtigte Aufenthaltsansprüche vermieden werden. Bund und Kantone hätten die Massnahmen bereits weitgehend umgesetzt. Diese zeigten in der Praxis Wirkung, schreibt der Bundesrat.

In einigen Bereichen seien weitere Gesetzesänderungen in Vorbereitung. Bei den flankierenden Massnahmen beispielsweise hat der Bundesrat höhere Bussen vorgeschlagen. Zudem soll der Datenaustausch über Ergänzungsleistungen verbessert werden. (sda)

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