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Versuchte Vergewaltigung in Asylunterkunft: Zwei Jahre Haft für 19-Jährigen gefordert

Versuchte Vergewaltigung in Asylunterkunft: Zwei Jahre Haft für 19-Jährigen gefordert

Im Januar soll ein 19-jähriger Asylbewerber aus dem Sudan sich in der Waschküche an einer Betreuerin sexuell vergriffen haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Anklage erhoben: Sie fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zwölf Monate davon unbedingt.
26.04.2016, 11:4726.04.2016, 12:19
az Aargauer Zeitung
In der kantonalen Asylunterkunft beim Spital Laufenburg soll sich ein 19-Jähriger an einer Betreuerin sexuell vergriffen haben.
In der kantonalen Asylunterkunft beim Spital Laufenburg soll sich ein 19-Jähriger an einer Betreuerin sexuell vergriffen haben.

Am 22. Januar kam es zum sexuellen Übergriff, am 4. Februar machte Tele M1 den Fall publik: In der unterirdischen Asylunterkunft beim Spital Laufenburg soll ein 19-jähriger Sudaner versucht haben eine Betreuerin zu vergewaltigen. Tatort war die Waschküche.

Der 19-jährige Beschuldigte soll am Nachmittag die Türe zur Waschküche von innen abgeschlossen und den Schlüssel entfernt haben. Danach habe er die Betreuerin zuerst an den Hüften gepackt, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Als die Frau die Waschküche habe verlassen wollen, habe er sich in den Weg gestellt. Er habe der Betreuerin über die Brüste gestrichen und gezielt zwischen die Beine gegriffen.

Als das Opfer den Raum erneut habe verlassen wollen, habe es bemerkt, dass die Türe abgeschlossen gewesen sei. Die Betreuerin konnte sich gemäss Staatsanwaltschaft schliesslich selber aus der Waschküche befreien, nachdem sie den Schlüssel gefunden hatte.

Betreuerin vergewaltigt? (Tele M1, 3. Februar 2016)

In Laufenburg soll ein Asylbewerber versucht haben, sich an einer Betreuerin zu vergehen. Es wird zurzeit wegen versuchter Vergewaltigung ermittelt. Der Asylbewerber ist jedoch nicht ständig und so steht Aussage gegen Aussage. Video: kaltura.com

Der Beschuldigte befindet sich seit Freitag nicht mehr in Haft. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den Mann in Sicherheitshaft zu setzen. Er wurde jedoch in eine andere Asylunterkunft versetzt, deren Gelände er nicht ohne Begleitung verlassen darf.

Die Staatsanwaltschaft fordert wegen versuchter Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Davon soll der Mann ein Jahr im Gefängnis absitzen.

Jetzt auf

Die Staatsanwaltschaft stellt auch den Eventualantrag, dass der Asylbewerber wegen sexueller Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Wann das Bezirksgericht Laufenburg den Fall behandeln wird, ist noch offen. (sda/fvo)

  (aargauerzeitung.ch)

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