Der Nationalrat macht mit einer Ungerechtigkeit gegenüber Frauen Schluss. Für Produkte der Monatshygiene soll künftig ebenfalls der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2.5 Prozent gelten. Das hat die grosse Kammer am Dienstag im Rahmen der Revision der Mehrwertsteuer mit 107 zu 70 Stimmen entschieden.
«Alles andere wäre auch bloody unfair», fasste es Franziska Ryser (Grüne/SG) zusammen. Güter des täglichen Bedarfs werden heute bereits zum reduzierten Satz besteuert. Dazu zählten aber bislang nicht Hygieneartikel für Frauen wie Tampons und Binden, dafür Dünger, Futtermittel, Schnittblumen oder Kaviar, wie mehrere Rednerinnen süffisant aufzählten.
Einzig FDP und SVP stellten sich gegen das Anliegen – eher aus grundsätzlichen Überlegungen. Aus ihrer Sicht ist die Mehrwertsteuer bereits heute zu kompliziert. Zusätzliche Ausnahmen würden da in die falsche Richtung gehen, sagte Thomas Burgherr (SVP/AG). Das hielt Parteikollegin Esther Friedli (SG) jedoch nicht davon ab, ihrerseits erfolglos eine Ausnahme für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe zu fordern.
Das meinte wohl Beat Walti (FDP/ZH), als er seinerseits von einer gewissen Willkürlichkeit sprach. Er verwies dabei jedoch auf einen anderen Minderheitsantrag, wonach auch Windeln und Einlagen für inkontinente Personen dem reduzierten Satz unterstellt werden sollten. Müssten nicht alle Hygieneprodukte dem tieferen Satz unterstellt werden, fragte er rhetorisch.
Durchgreifen möchte der Nationalrat auch bei ausländischen Versandhändler. Amazon und Co. sollen Waren in jedem Fall versteuern müssen. Lange Zeit waren Kleinsendungen bis zu einem gewissen Wert von der Mehrwertsteuer befreit, während diese bei inländischen Onlinehändlern in jedem Fall fällig wurde.
Um gleich lange Spiesse zu schaffen, hatte der Bund bereits einmal die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Seit 2019 müssen auch ausländische Versandhändler Mehrwertsteuer für Kleinwarensendungen abrechnen, wenn sie hierzulande mehr als 100'000 Franken Umsatz erwirtschaften.
Die Wirkung ist jedoch begrenzt. Zahlreiche ausländische Online-Händler meldeten sich gar nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen an. Letzten September legte der Bundesrat nach. Die Schrauben sollen nochmals angezogen werden. Kernelement der Revision: Ausländische Versandhändler sind der Mehrwertsteuer in jedem Fall unterstellt.
Auch im Nationalrat stiess das Anliegen am Dienstag auf Zustimmung. Die Mehrheit entschied das Verlagerungsverfahren gar auf alle steuerpflichtigen Importeurinnen und Importeure auszudehnen. Dadurch solle sichergestellt werden, dass inländische Importunternehmen gegenüber ausländischen elektronischen Plattformen, denen das Verlagerungsverfahren gemäss Vorlage zur Verfügung stehen soll, nicht benachteiligt werden.
Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) kritisierte, Leidtragende seien Unternehmen der Binnenwirtschaft, weil ihnen das Verfahren nicht zustehe. Finanzminister Ueli Maurer lehnte den Systemwechsel ebenfalls ab. Er bezifferte die einmaligen Steuerausfälle auf 2.9 Milliarden Franken. Das liess die Mehrheit jedoch kalt.
Zur Durchsetzung der neuen Regeln erhält der Bund weitreichende Befugnisse. Ausländische Onlinehändler, welche die versandten Waren nicht deklarieren und versteuern, können mit einem Einfuhrverbot belegt werden. Auch kann der Bund Gegenstände vernichten oder zum Schutz der Kundinnen und Kunden die Namen der fehlbaren Unternehmen veröffentlichen. (aargauerzeitung.ch)
Müller Lukas
Ich weiss, dass es jetzt Blitze regnet, dass ich als Sexist bezeichnet werde, und dass mir "fragile Männlichkeit" diagnostiziert wird etc... aber ich sage es jetzt trotzdem:
Das ist - ABSURD.
Das gleiche Produkt sollte gleich besteuert werden. Egal ob auf der Verpackung "Monatsbinde" oder "Inkontinenzbinde" steht...
Ökonometriker
Am Ende ist die Abgrezung schwierig. Und die Umsetzung dieses Bürokratiemonsters kostet sehr viel Geld.
Die beste Lösung wäre daher ein Einheitssatz. Denn gerecht wird die Ausnahmeregelung nie sein.
KOHL