Zu wenig Spielraum im ÖV: Ombudsmann kritisiert strenge Kontrollpraxis
Die SBB und andere ÖV-Unternehmen in der Schweiz geraten regelmässig wegen ihrer rigiden Kontrollpraxis in die Kritik. Nun wird diese laut einem «Tamedia»-Artikel auch vom Ombudsmann des öffentlichen Verkehrs Hans Höhener gestützt.
Höhener betont, das heutige System lasse kaum Spielraum für menschliches Ermessen und führe zu unverhältnismässigen Ergebnissen. Er fordert mehr Flexibilität, insbesondere in Fällen ohne erkennbare Täuschungsabsicht.
Die sogenannte Sekundenstrafe sei ein Beispiel für problematische Praxis, etwa wenn ein Billett kurz nach Abfahrt gelöst werde und dies dennoch sanktioniert werde. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Verfahren bei geringfügigen Verstössen sei zu hinterfragen.
SBB wehren sich
Auf Nachfrage von Tamedia halten die SBB fest, dass ihnen bewusst sei, dass sich Kundinnen und Kunden mitunter ungerecht behandelt fühlen könnten. Bei einer Kontrolle lasse sich für das Zugpersonal jedoch oft nicht unterscheiden, ob ein Versehen oder eine absichtliche Regelverletzung vorliege.
«Darum braucht es eine einheitliche Grundregel – mit der Möglichkeit, den Fall nachträglich zu prüfen», so die SBB gegenüber Tamedia. Bei offensichtlichen Irrtümern würden jährlich in Tausenden Fällen kulante Entscheide gefällt, wenn Reisende sich beim Servicecenter meldeten.
Um Zuschläge zu reklamieren, haben Passagiere die Möglichkeit, zuerst die Kundendienste zu kontaktieren. Wenn das nicht zum gewünschten Ergebnis führe, steht der Ombudsmann als Vermittler zur Verfügung. Höhener betont laut Tamedia aber, dass er lediglich Empfehlungen abgeben könne und keine Entscheidungsbefugnis besitze. Die letzte Option sei ein zivilrechtliches Verfahren, das laut Höhener aufgrund der relativ tiefen Zuschläge selten stattfinde. (hkl, mit Material von sda/dpa)
