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Ostschweizer Lenker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Aufs Handy gesehen: Ostschweizer Lenker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

12.02.2020, 16:5012.02.2020, 17:17
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Das Kreisgericht Wil in Flawil SG hat einen 47-jährigen Mann, der im Mai 2018 seine Ehefrau tötete, zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massn ...
Bild: KEYSTONE

Das Kreisgericht Wil hat am Mittwoch einen Autolenker zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Weil er bei der Fahrt auf der Autobahn am Handy abgelenkt war, fuhr er zwei Männer an, die auf dem Pannenstreifen standen. Beide starben später im Spital.

Der Unfall ereignete sich am 3. April 2019 auf der Autobahn A1 bei Oberbüren SG. Auf dem Pannenstreifen war ein Lieferwagen mit einem defekten Reifen abgestellt. Auf der Fahrbahnseite standen der Fahrer sowie ein Pannenhelfer.

In diesem Moment kam ein auf der Normalspur fahrender heute 24-jähriger Lenker von der Spur ab, prallte mit seinem Fahrzeug in die beiden Männer und verletzte sie schwer. Der 24-jährige Pannenhelfer starb noch am gleichen Tag im Spital, der 49-jährige Fahrer des Lieferwagens zwanzig Tage später.

Beim Fahren Musik ausgewählt

Der Lenker, ein Lehrer, der inzwischen seine erste Stelle angetreten hat, schilderte vor Gericht, wie es zum Unfall kam: Während der Fahrt habe er auf seinem Handy Musikstücke ausgesucht, die er hören wollte. Er sei abgelenkt gewesen, das Auto sei ins Schlingern geraten und es sei zur Kollision gekommen.

Danach habe er einen Schockmoment erlebt. Er sei zum Unfallort zurückgeeilt, habe gesehen, dass es Schwerverletzte gebe. Nach der Alarmierung der Rettungsdienste habe er versucht zu reden, zu helfen und zu beruhigen. Seither sei er nicht mehr Auto gefahren und habe eine Therapie begonnen, um mit dem Unglück fertig zu werden.

Der Ablauf des Unfalls war in der Verhandlung unbestritten, es ging vor allem um das Strafmass. Der Staatsanwalt attestierte dem Mann, dass er keine Ausreden gesucht und von Beginn weg zugegeben habe, dass er während der Fahrt zwei, drei Sekunden lang auf das Mobiltelefon sah.

Wenn er dies unterlassen hätte und beispielsweise die Musikanlage über das Lenkrad bedient oder die Songs vor der Fahrt oder beim Halt auf einer Raststätte ausgewählt hätte, wäre er nicht auf den Pannenstreifen geraten und es hätte keine Kollision gegeben.

«Der Unfall hätte einfach vermieden werden können», stellte der Staatsanwalt fest. Das Geschehen werde das Leben des 24-Jährigen prägen wie auch dasjenige der Familien der beiden Opfer. Das Verschulden sei erheblich. Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verlangte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Reduktion verlangt

Der Verteidiger erinnerte in seinem Plädoyer daran, in wie vielen Situationen Autofahrer kurz abgelenkt seien. Oft bleibe dies folgenlos. Hier aber habe ein Fehler zu einer Katastrophe geführt, die nicht mehr korrigierbar sei.

Für den Anwalt gibt es «eine Art Mitverursachung» durch die beiden Opfer. Indem sie auf der Fahrbahnseite einen Reifenwechsel vornahmen, hätten sie ein hohes Risiko auf sich genommen. Diese Anhäufung von «Zufall, Pech und Opferverhalten» müsse für das Strafmass berücksichtigt werden.

Der Verteidiger verlangte eine Reduktion sowie eine Aufteilung der Strafe. Sein Mandant solle zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten verurteilt werden.

Das Kreisgericht verurteilte den Angeklagten in einem mündlich verkündeten Entscheid zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es legte die Genugtuung für die Familienmitglieder der beiden Opfer mit Beträgen von 3000 und 20'000 Franken fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (aeg/sda)

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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Homelander
12.02.2020 22:25registriert Oktober 2014
«Indem sie auf der Fahrbahnseite einen Reifenwechsel vornahmen, hätten sie ein hohes Risiko auf sich genommen. »

Hätten sie einen Reifen wechseln sollen der nicht platt war? Oder vorher wenden?
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malu 64
12.02.2020 23:36registriert September 2014
Tragische Geschichte. Der Lehrer wird sein Leben lang an diesen Unfall denken. Ich bin tagtäglich unterwegs und sehe viele Leute, die sich während dem Fahren ablenken. Sie essen, trinken, telefonieren, tippen auf dem Laptop oder Handy rum und missachten dabei den Abstand zum Vordermann. Soll etwas verändert werden, braucht es statt lächerliche Bussen, sinnvolle Strafen. Zum Beispiel ein Schulungstag in einem Verkehrssicherheitszentrum, ein Tag im Paraplegiker Zentrum, ein Tag in einer Notfallklinik, als Alternative oder für Unverbesserliche wären ein mehrmonatiger Ausweisentzug fällig.
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Pabloes
12.02.2020 19:14registriert Oktober 2019
Es ist schon krass das aus handy schauen so milde bestraft wird. Man kann ja auch nicht mit dem messer in der hand in der stadt herumfuchteln und wenn dann mal etwas passiert sagen ou hani ned welle. Die leute sind sich nicht mehr bewusst was sie durch ihre handlungen anrichten können. Seit dem ich auf dem bau arbeite, Ist mir klar was man anrichten kann.
Aber 18monate bedingte freiheitsstraffe das ist ein witz? Aber wenn dir ein affe vor das auto läuft bist du immer noch der böse.
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