Die Waadtländer Regierung hat Elise Buckle als Gemeinderätin von Nyon mit sofortiger Wirkung suspendiert. Sie begründete dies mit dem Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung, das die Waadtländer Staatsanwaltschaft gegen die grüne Politikerin eingeleitet hatte.
Die Suspendierung gilt vorderhand bis zum 30. Juni, wie die Waadtländer Regierung am Mittwoch mitteilte. Da die Gemeinde Nyon weiterhin aus sechs aktiven Mitgliedern zusammengesetzt sei, bestehe keine Notwendigkeit, die Position von Buckle interimistisch zu besetzen.
Buckle wurde im Frühjahr 2021 in die Gemeindeexekutive gewählt und trat ihr Amt am 1. Juni des vergangenen Jahres an. Im Dezember erstattete die Gemeinde Nyon gegen sie eine Strafanzeige wegen mutmasslicher Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Der Politikerin wurde insbesondere vorgeworfen, Elemente eines von der Gemeinde nach Problemen in der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegebenen Untersuchungsberichts an Dritte weitergegeben zu haben. Gleichzeitig beantragte die Gemeinde Nyon beim Waadtländer Staatsrat die Suspendierung. Buckle bestritt die Vorwürfe vehement.
Die Kantonsregierung äusserte sich am Mittwoch materiell nicht zu den Problemen und den möglichen Verantwortlichkeiten in den einzelnen Abteilungen der Gemeinde. Sie stützte ihren Entscheid auf das Gemeindegesetz, wonach die Eröffnung einer strafrechtlichen Untersuchung einen schwerwiegenden Grund darstellt, der eine Aussetzung rechtfertige.
Der Staatsrat ist der Ansicht, dass angesichts der Schwere der fraglichen Straftaten und der zwischen Buckle und ihren sechs Kollegen festgestellten Meinungsverschiedenheiten die Suspendierung sowohl eine angemessene als auch eine notwendige Massnahme darstellt, um ein ordnungsgemässes Funktionieren der Gemeinde zu gewährleisten.
Die Suspendierung von Buckle bedeutet, dass sie vorübergehend weder an den Sitzungen des Gemeinderats noch an den Sitzungen des Gemeindeparlamentes teilnehmen darf. Auch ihr Departement wird ihr vorläufig entzogen. Ihr Gehalt bekommt sie aber weiterhin. Buckle kann den Entscheid innert 30 Tagen beim Kantonsgericht anfechten. (aeg/sda)
Ein solches Vorgehen könnte eine Blaupause sein um ungeliebte Kollegen:innen los zu werden obwohl diese demokratisch gewählt wurden.
Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung.