Ordentliche Verwahrung für Mörder von Marie
Der verurteilte Mörder (rechts) wird ordentlich verwahrt.Bild: KEYSTONE
Nach der Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung durch das Bundesgericht hat das Waadtländer Kantonsgericht den Mörder von Marie zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Nach Ansicht der Richter besteht ein hohes Rückfallrisiko. (sda)
