Millionen-Bschiss: Wie 41 Personen mit Fake-Wohnsitz in Lausanne Sozialgelder kassierten
Der Selfservice-Waschsalon im Erdgeschoss ist geöffnet. Doch an diesem Dienstagmorgen dreht sich keine Trommel. Auch die Balkone über dem Geschäft sind verwaist. Die Fassade ist grau vor Schmutz. Im Haus an der Rue de Genève 85 in Lausanne wurde jahrelang vor allem eines gewaschen: Geld.
Dabei kam ein System zum Zug, das in der Schweiz seinesgleichen sucht. Laut polizeilichen Ermittlungen täuschten 41 Personen vor, im neunstöckigen Gebäude zu leben – um Sozialleistungen zu erhalten. Tatsächlich wohnten sie anderswo, oft bei ihrem Partner oder ihrer Partnerin, obwohl sie sich als getrennt bezeichneten. Die Staatsanwaltschaft schätzt die Betrugssumme auf 1,9 Millionen Franken. Wie war so etwas möglich?
Als klar wurde, dass etwas nicht stimmt
Bis die Polizei das Geschäftsmodell durchschaute, vergingen Jahre. Schon länger vermutete sie, dass das Haus als Drogenumschlagplatz für den ganzen Kanton dient. Seit 2018 stellte sie bei Einsätzen wiederholt Kokain und Cannabis sicher. Die Machenschaften liessen sich dadurch aber nicht eindämmen, wie der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder am Dienstag vor den Medien sagte. Deshalb begannen sich die Ermittlerinnen und Ermittler auf die Organisationsstruktur zu fokussieren. Sie nahmen unter die Lupe, wer welche Wohnung bewohnt, wer Miete bezahlt – und wer sie einkassiert.
Als sie die Daten der Einwohnerkontrolle studierten, machte es Klick. Auf dem Papier lebten 150 Personen im Haus, darunter 62 aus Eritrea. Vor Ort traf die Polizei jedoch kaum auf Eritreer. «Da sagten wir uns, dass etwas nicht stimmt», erinnert sich der Chef der Lausanner Kriminalpolizei, Stéphane Volper. Seine Teams kamen zum Schluss: 41 mehrheitlich eritreische Staatsangehörige nutzten das Haus nur als Scheindomizil.
Damit die Betrugsmasche nicht aufflog, zahlten sie weiter Miete – und liessen sich mutmasslich vom Verwalter und Concierge die Post leeren. Laut Volper kostete der Briefkasten-Dienst 150 bis 350 Franken pro Monat, zusätzlich zu den rund 1200 Franken für das (nicht bewohnte) Zimmer. Finanziert wurde das womöglich mit einem Teil der erschlichenen Sozialleistungen.
In den Wohnungen lebten stattdessen mehrheitlich Männer aus Gambia und Nigeria, die ebenfalls eine Miete bezahlen mussten. Sie hielten sich illegal in der Schweiz auf und handelten mit Drogen. Die Gewinne schätzt die Polizei auf mehrere Millionen Franken.
Letztes Jahr intervenierte sie vor Ort 28 Mal, teils standen bis 50 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Das Haus mit 51 Appartements und 29 Studios wurde beschlagnahmt und leer geräumt – bis auf rund 30 Prozent der Bewohner, die sich legal dort aufhielten.
Jetzt will die Polizei andere Korps informieren
Der Fall wirft die Frage auf, warum die Sozialdienste der Stadt vom Treiben nichts mitbekamen. Die Sozialdirektorin fehlte an der im Polizeigebäude abgehaltenen Medienkonferenz. An ihrer Stelle verwies Sicherheitsdirektor Pierre-Antoine Hildbrand (FDP) auf den Datenschutz. Die Stadt dürfe die Daten der Einwohnerkontrolle nicht mit jenen der Sozialhilfe abgleichen. Für Lehren aus dem Fall sei es aber noch zu früh.
Das gilt zumindest für die politische Ebene. Die Polizei will dagegen ihre Erkenntnisse anderen Korps im ganzen Land weitergeben. Der Fall zeige, wie wichtig der Abgleich verschiedener Datenquellen und die Analyse von Geldflüssen hinter einer Drogensituation seien, sagt Kriminalpolizei-Chef Stéphane Volper. Er wird im September am jährlichen Treffen seine Berufskollegen informieren. Dieser Wunsch wurde ihm zugetragen, weil es in vielen Kantonen bislang keine vergleichbaren Fälle gab. Thema wird auch sein, wie grosse Ressourcen solche Ermittlungen binden – bei Polizei und Justiz.
Allein im Betäubungsmittelbereich hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile 49 Strafbefehle ausgestellt und 23 Personen angeklagt. Ihnen drohen bis zu zwei Jahren Haft. Gegen die 41 mutmasslichen Sozialhilfebetrüger laufen ebenfalls Strafverfahren. Derweil sind der Verwalter und der Concierge unter anderem des Betrugs, der Geldwäsche und der Anstiftung zu illegalem Aufenthalt beschuldigt. Gegen den Eigentümer des Gebäudes ist ein Verfahren wegen Geldwäsche hängig, weil er Mieteinnahmen aus Drogengeldern entgegengenommen haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)

