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SBB-Mitarbeiter manipulierte hunderte Bremskontrollen an Zügen

SBB-Mitarbeiter manipulierte hunderte Bremskontrollen an Zügen

03.09.2021, 08:1403.09.2021, 12:23
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Ein Zug faehrt aus dem neuen Boezbergtunnel der SBB, am Sonntag, 13. Dezember 2020, in Schinznach-Dorf. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Die Manipulationen an den Bremsen hätten schlimme Folgen haben können.Bild: keystone

Ein SBB-Techniker hat in einer Werkstatt laut dem Bundesverwaltungsgericht über Monate hinweg mutmasslich hunderte Bremskontrollen an Personenzügen manipuliert. Laut dem Bahnunternehmen gefährdete er dadurch die Sicherheit der Kundschaft aufs Gröbste.

Anstatt die Bremsen von Personenzügen korrekt zu kontrollieren, trug der Mann fiktive Werte in ein Prüfsystem ein. So wurden defekte Bremsen nicht entdeckt und in Züge eingebaut. Im Fall einer Notbremse hätten möglicherweise Züge daher nicht schnell genug gebremst werden können, wie es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August heisst. Über dieses berichteten Tamedia-Zeitungen am Freitag.

Der Techniker überlistete laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil mit fingierten Werten das System absichtlich und konnte das Prüfverfahren abkürzen. Aufgeflogen ist der SBB-Mitarbeiter im Mai 2020, nachdem Arbeitskollegen Verdacht geschöpft und ihm eine Falle gestellt hatten.

Wie lange der Mitarbeiter zuvor die Kontrollresultate mutmasslich manipulierte, war zunächst unklar. Das Bundesverwaltungsgericht nannte hunderte Kontrollen, die der Mann durchführte. Bei einer Stichprobe im Mai 2020 waren 80 Prozent von 95 überprüften Messungen wohl falsch. Laut der Zeitung ist der Mann 26 Jahre alt und war von 2012 bis 2020 für die SBB tätig.

SBB: Alle Bremsteile nachkontrolliert

Die SBB teilten der Zeitung in einer Stellungnahme mit, es handle sich um einen absoluten Einzelfall. Alle betroffenen Bremszangen seien identifiziert und nachkontrolliert worden. Zudem erklärte das Bahnunternehmen, dass ein Fernverkehrszug zwischen 48 und 64 Achsen umfasse, von denen jede einzelne gebremst sei.

Gegenüber dem Gericht hatten die SBB erklärt, der Mann habe mit seiner Arbeitsweise den Eisenbahnbetrieb sowie die Sicherheit der Kundschaft auf das Gröbste gefährdet.

Der Mann räumte gegenüber dem Gericht Fehler respektive ungenaue Messungen ein, bestritt jedoch eine absichtliche Täuschung. Zudem sei ein Zusammenhang zwischen seinen Handlungen und festgestellten Schäden an Bremszangen nicht erwiesen. Er kritisierte seinen Arbeitgeber, er sei ungenügend ausgebildet und instruiert worden.

Die SBB entliessen den Mitarbeiter im Juni 2020 fristlos. Er focht dies an und verlangte eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die fristlose Kündigung angesichts der Tragweite aber für gerechtfertigt und wies die Beschwerde ab. Der Mann kann das Urteil beim Bundesgericht anfechten.

BAV will Fall «ansprechen»

Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Aufsichtsbehörde über die SBB, sieht sich nicht in der Verantwortung. Diese liege bei den Transportunternehmen und den Instandhaltungsverantwortlichen, teilte das BAV auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Das BAV führe nur Stichproben durch, um zu überwachen, ob die Verantwortung wahrgenommen werde.

Der vorliegende Fall sei nicht meldepflichtig, so das Bundesamt weiter. Das BAV sei also nicht direkt involviert und kenne die Details nicht. Man werde den Vorfall jedoch ansprechen und insbesondere auf den Aspekt des Vier-Augen-Prinzips aufmerksam machen, hiess es. (sda)

(aeg/sda)

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81 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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_andreas
03.09.2021 08:51registriert April 2020
😳
Da gefärdet einer 1000ende Leben, und bekommt ledeglich eine Kündigung? Und hat dann noch die Frechheit einen Jahreslohn zu fordern? Meiner Meinung nach sollte sojemand ein paar Jahre ins Gefängnis müssen um nachzudenken was er getan hat...
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Mizz141
03.09.2021 09:28registriert Januar 2018
"Er kritisierte seinen Arbeitgeber, er sei ungenügend ausgebildet und instruiert worden."

Und Nachfragen? Den Chef fragen? HR über fehlende ausbildung informieren? Geht das nicht oder wie?
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Entenmann
03.09.2021 11:43registriert April 2015
An alle, die hier eine Gefängnisstrafe fordern: Das Bundesverwaltungsgericht hatte nur über die Rechtmässigkeit der fristlosen Kündigung zu urteilen. Ob ein Strafverfahren eröffnet und mit welchem Ergebnis es gegebenenfalls abgeschlossen wurde, geht aus dem Artikel nicht hervor.
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