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Psychisch Kranker stösst 89-Jährigen vor S-Bahn – SBB muss bezahlen

Psychisch Kranker stösst 89-Jährigen vor S-Bahn – SBB muss Genugtuung bezahlen

13.08.2019, 12:00

Das Bundesgericht hat die SBB dazu verpflichtet, einem heute 89-Jährigen eine Genugtuung von 35'000 Franken zu zahlen. Der Mann war 2016 auf dem Bahnhof Affoltern am Albis ZH von einem psychisch kranken Drogenabhängigen vor eine einfahrende S-Bahn gestossen worden.

Das Opfer erlitt schwere Verletzungen, weil es mehrere Meter vom Zug mitgeschleift wurde. Der Täter wurde später von einem Gericht für schuldunfähig erklärt. Es wurde eine stationäre Therapie für ihn angeordnet.

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Der Vorfall ereignete sich 2016.Bild: keystone/Markus Widmer

Das Handelsgericht Zürich sprach dem Opfer vergangenen Oktober zulasten der SBB eine Genugtuung von 35'000 Franken zu. Das Gericht begründete seinen Entscheid mit der Gefährdungshaftung des Eisenbahngesetzes. Beim Ereignis am Bahnhof Affoltern am Albis habe sich ein mit dem Betrieb einer Eisenbahn charakteristische Risiko verwirklicht. Keine Rolle spiele dabei, dass der Mann gestossen worden sei.

Das Bundesgericht bestätigt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid der Vorinstanz. Das Argument der SBB, wonach der Gesetzgeber neue Entlastungsgründe in ihrem Sinne in das Eisenbahngesetz aufgenommen habe, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Die neuen Bestimmungen seien in erster Linie eingeführt worden, um die Verantwortung der Bahnunternehmen bei Suiziden im Zustand der Urteilsunfähigkeit auszuschliessen.

In vorliegenden Fall sei das Opfer durch den Zug schwer verletzt worden. Die Unfallursache sei die Gefährlichkeit, die vom Betrieb einer Eisenbahn ausgehe. Der Stoss einer Drittperson trete damit in den Hintergrund. Auch deshalb, weil es möglich sei, dass eine Person aufgrund eines Gedränges auf die Gleise gestossen werden könne.

Urteil 4A_602/2018 vom 28.05.2019

(sda)

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