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SBB verärgern Rollstuhlfahrer: Reservationen sind nur im oberen Stock möglich

Reservationen sind auch für gehbehinderte Passagiere nur im oberen Stock möglich – im unteren Stock sind die Plätze in den speziellen Abteilen für sie vorgesehen, aber nicht reservierbar.
Reservationen sind auch für gehbehinderte Passagiere nur im oberen Stock möglich – im unteren Stock sind die Plätze in den speziellen Abteilen für sie vorgesehen, aber nicht reservierbar.bild: keystone

SBB verärgern Rollstuhlfahrer: Reservationen sind nur im oberen Stock möglich

Ein Fall von gehbehinderten Personen deckt eine nicht bekannte Praxis der SBB auf: In Doppelstockzügen können nur Sitze im oberen Stock reserviert werden. Die Kritik der Behindertenverbände folgt auf dem Fuss.
23.07.2019, 05:16
Gerhard Lob und Roman Schenkel / ch media
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Der Fall ist kurios. Vor kurzem reiste Urs F. (Name der Redaktion bekannt) mit zwei gehbehinderten Begleiterinnen von Zürich via Lausanne auf die Rochers de Naye. Die Fahrt begann morgens um 7.32 Uhr im IC1. Da die Zugwagen um diese Zeit in der Regel stark belegt sind, hatte der Reiseleiter im Reisezentrum drei Plätze für je fünf Franken in der 1. Klasse reserviert.

Dann die Überraschung. «Am Schalter teilte mir der Beamte mit: Platzreservationen sind nur im oberen Stock möglich, dies wegen dem Buchungsprogramm der SBB-Software», berichtet Urs F. in der «SEV-Zeitung», der Fachpublikation der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, welche den Fall in ihrer jüngsten Nummer publik machte.

Die reservierten Plätze im Oberdeck liessen sich nur mit viel Mühe erreichen. Denn eine der Begleiterinnen, 71-jährig, ist Hemiplegikerin, also einseitig am ganzen Körper gelähmt, und kann nur mit Stöcken gehen. Nur unter Schmerzen gelang es ihr, über die Treppe nach oben zu steigen, um im vollbesetzten Zug auf die reservierten Plätze zu gelangen. Der Begleiter fragte sich: «Warum ist das SBB-Buchungsprogramm nicht imstande, Plätze im unteren Wagenteil zu reservieren? Alle reden vom Behindertengesetz, aber das ist daneben.»

SBB geben Fehler zu – Missverständnis bei der Buchung

Die SBB räumten in einer Stellungnahme ein, einen Fehler begangen zu haben. Offenbar habe es ein Missverständnis bei der Reservation gegeben, denn Urs. F und seine Begleiterinnen hätten gar keine Plätze reservieren müssen. «Sie hätten einfach die reservierten Plätze für mobilitätseingeschränkte Personen nutzen können – diese gibt es in jedem Wagen im Unterdeck», teilt SBB-Sprecher Martin Meier auf Anfrage mit. Die entsprechenden Plätze seien mit einem Kleber markiert, der Reisende auffordert, die Plätze falls nötig freizugeben. Die SBB entschuldigten sich im Übrigen im konkreten Fall und erstatteten den Kunden die Reservationsgebühr.

Gleichwohl ist der Fall nicht ausgestanden. Denn der Eisenbahner-Verband wirft in seiner Zeitschrift die Frage auf, warum eigentlich im Unterdeck keine Reservationen möglich sind, wenn es gewünscht wird. Die Fragestellung ist berechtigt: Denn in einem vollbesetzten Zug können die reservierten Plätze für mobilitätseingeschränkte Personen möglicherweise bereits besetzt sein. Und fraglich bleibt auch, ob ein Sitz wirklich frei gegeben wird, wenn eine gehbehinderte Person, deren Handicap nicht sofort erkennbar ist, dies verlangt.

Die SBB begründen ihre Praxis wie folgt: «Platzreservationen sind tatsächlich nur im Oberdeck möglich, weil dort deutlich mehr Sitzplätze vorhanden sind. So ist sichergestellt, dass auch bei mehreren Reservationen Sitzplätze für Reisende ohne Reservation frei bleiben.»

«Barrierefreiheit bei den SBB nicht oberste Priorität»«Diese Praxis der SBB ist nicht haltbar», sagt Marc Moser, Mediensprecher des Verbandes Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz. Für Manuela Leemann, Co-Vizepräsidentin von Pro Infirmis Schweiz, ist das keine Neuigkeit. Sie hat schon mehrfach von Problemen bei der Reservation gehört.

Es stört sie auch, dass Gehbehinderte für Platzreservationen stets den Schalter aufsuchen müssten, während andere Personen ihre Sitze online reservieren könnten. «Und dort muss man jedes Mal hoffen, dass jemand arbeitet, der Erfahrung mit gehbehinderten Personen hat.» Ihr selber sei unlängst für eine Reise nach Paris ein nicht rollstuhlgängiger Platz reserviert worden. «Das war sehr ärgerlich», sagt sie. Sie empfindet es auch als «frustrierend», dass für andere Gruppenreisende oft ein zusätzlicher Wagen angehängt werde, für gehbehinderte Passagiere dies aber nicht denkbar sei.

«Allgemein ist bekannt, dass die Barrierefreiheit bei den SBB nicht an oberster Stelle steht», sagt sie. Es treffe zwar zu, dass es für gehbehinderte Passagiere reservierte Plätze im Unterdeck gibt. «Allerdings ist es nicht immer einfach, jemanden aufzufordern, Platz zu machen. Manchmal sieht man ja die Behinderung nicht auf den ersten Blick», so Leemann, die für die Zuger CVP für den Nationalrat kandidiert.

Ebenfalls skeptisch äussert sich Karin Blättler, Präsidentin von Pro Bahn Schweiz. Im aktuellen System seien etwa Rollstuhlfahrer «im Vorteil», weil ihre Einschränkung offensichtlich sei. «Eine an Krücken gehende Person dürfte es in einem voll besetzten Zug schon schwerer haben», so Blättler, die im Übrigen das SBB-Reservationssystem als «total veraltet» kritisiert.

Die SBB betonen, dass man mit einem zusätzlichen Fünfliber einen Sitzplatz reservieren kann. Eine Auswahl des Platzes über eine visualisierte Sitzplatzansicht im Wagen, wie sie bei ausländischen Bahnen oder bei einer Reservation im Flugzeug inzwischen gänig ist, ist aber nicht möglich. Bei Platzwünschen unterscheiden die SBB zwischen Fenster/Mitte/Gang und Einzelplatz (nur 1. Klasse) bei zwei Abteilarten (Mittelgang/Seitengang). Diese Auswahl hat ihren Ursprung in einem offenen Bahnsystem, wie es in der Schweiz üblich ist - im Unterschied zu ausländischen Bahnen, wo die Reservation im Fernverkehr häufig obligatorisch ist.

Entscheid zu Dosto steht aus

Immer noch nicht entschieden ist die Frage, ob die neuen SBB-Doppelstockzüge für den Fernverkehr (FV-Dosto) von Herstellerin Bombardier dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende November 2018 eine Beschwerde von Inclusion Handicap fast vollumfänglich abgewiesen. Der Dachverband von Behindertenorganisationen zog dieses Urteil im Januar 2019 ans Bundesgericht weiter. Das Urteil könnte im Herbst erfolgen. Nach Auffassung des Verbandes ist die selbstständige Nutzung des Dosto für viele Passagiere mit Behinderungen nicht gewährleistet. Ein Streitpunkt sind die Rampen für den Ein- und Ausstieg, die von Rollstuhlfahrern als «zu steil» beurteilt werden. Das Risiko von Anpassungen der fertiggebauten Züge tragen die SBB. Wegen verspäteten Lieferungen, Ausfällen und Schütteleffekt haben die Bundesbahnen schon reichlich Probleme mit dem FV-Dosto. (gl) (aargauerzeitung.ch)

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62 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ökonometriker
23.07.2019 07:23registriert Januar 2017
Wenn ich sehe, dass der Zug voll ist und eine gehbehinderte oder sonst geschwächte Person das Abteil betritt, gebe ich meinen Sitz frei. Auch wenn diese Person nicht reserviert hat. Das ist doch eigentlich Standard?!
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TheBear97
23.07.2019 05:47registriert Oktober 2015
„Und fraglich bleibt auch, ob ein Sitz wirklich frei gegeben wird, wenn eine gehbehinderte Person, deren Handicap nicht sofort erkennbar ist, dies verlangt.“

Man muss halt mit den Leuten reden, und dann haben sie den Sitz freizugeben, ob sie nun wollen oder nicht.
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Bilal
23.07.2019 06:42registriert Juli 2019
Weiss Gott, dass ich damals für das Behindertegleichstellungesetz BehiG abgestimmt habe und es in keiner Art bedauere.

Würde man aber heute schwarz auf weiss belegen, welche Beträge in mehrere Milliardenhöhe die SBB und andere öV für die Anpassung der Infrastruktur (Stationen) und des Rollmaterials deswegen investieren müssten, würden gewisse Verkehrsteilnehmer bei solchen Probleme ausgewogene Lösungen suchen.
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