Der Lokführer, der im Juli 2013 in Granges-Marnand VD ein Haltesignal missachtet und damit eine tödliche Zugkollision verursacht hat, muss sich vor einem Gericht verantworten. Dies entschied die Waadtländer Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig wurde auf eine Klage gegen die SBB nicht eingetreten.
Die Angehörigen des beim Zugunfall verstorbenen Lokführers hatten Ende des vergangenen Jahres gegen die SBB eine Klage wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Beim Unfall vom 29. Juli 2013 in Granges-Marnand prallten zwei Züge frontal ineinander. Ein Lokführer starb, 26 Personen wurden verletzt.
Für die Strafverfolgungsbehörden ist indes klar, dass menschliches Versagen zum Unglück führte. «Der Lokführer wird angeklagt, weil er ein Rotlicht missachtet hat», sagte Staatsanwalt Stephan Johner am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte einen Bericht der Zeitung «La Liberté».
Die Staatsanwaltschaft habe die Untersuchungen zum Zugunfall abgeschlossen und nun Anklage erhoben. Konkret werden dem Lokführer fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Nicht eingetreten ist die Staatsanwaltschaft dagegen auf eine Klage gegen die SBB wegen fahrlässiger Tötung. Die Angehörigen des verstorbenen Lokführers wollten durch ein Gericht überprüfen lassen, ob das Bahnunternehmen ebenfalls am Unfall mitschuldig ist.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Innert zehn Tagen kann die Familie bei der Berufungskammer des Waadtländer Kantonsgerichts Rekurs einlegen. Es sei noch nichts entschieden, sagte Loïc Parein, der Anwalt der Familie. «Ich habe noch nicht mit meinen Klienten diskutieren können.» (meg/sda)