Neue Regeln gegen mächtige Taskforces gefordert – Bundesrat wehrt sich
Morgen Montag beginnt im Bundeshaus die Herbstsession im National- und Ständerat. Die 246 Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden drei Wochen zusammensitzen und über zahlreiche Vorstösse debattieren. Das erste spannende Thema wurde auf den ersten Sitzungstag angesetzt: Es geht darum, wie der Bund künftig die Politik durch Krisen manövrieren soll.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates – eine mächtige Aufsichtsgruppe des Parlaments – fordert in einem Vorstoss die Einführung neuer Regeln für den Einsatz sogenannter «Fach-Krisenstäbe». Solche gab es etwa während der Coronapandemie. Die bekannteste «Taskforce» war zwar die wissenschaftliche Taskforce – um diese geht es aber nicht (sie war ein externer wissenschaftlicher Beirat). Es geht um die Arbeitsgruppen, die im Hintergrund arbeiteten.
Der GPK gefiel es nicht, wie mächtig diese politischen Covid-19-Taskforces unter dem Dach des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) waren: Sie konnten zwar schnell und wichtige Themen besetzen und so dem Bundesrat helfen, rascher durch die Krise zu führen. Diese «zentrale Stellung» habe aber dazu geführt, dass die Taskforce Aufgaben übernahm, die eigentlich andere Organe erfüllen mussten.
In ihrem Vorstoss schreibt die GPK kritisch über den Krisenstab: «Die Taskforce wuchs rasch auf eine beträchtliche Grösse an und umfasste zunächst mehrere Dutzend und dann mehrere hundert Mitarbeitende, was in Sachen Führung sowie in Bezug auf die finanziellen und personellen Ressourcen herausfordernd war.»
Forderung der GPK
Ihre Forderung, die morgen auf der Traktandenliste des Nationalrates steht, lautet deshalb:
- Der Bundesrat wird ersucht, ausgehend vom Beispiel der Covid-19-Taskforce des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in der Covid-19-Krise die bestehenden Rechtsgrundlagen des Krisenmanagements anzupassen und zu ergänzen, um die Aktivitäten eines «Fach-Krisenstabs» in Krisenzeiten besser einzurahmen.
- Auf der Grundlage dieser Rechtsgrundlagen sollte erstens bestimmt werden können, welches Departement (bzw. welche Departemente) und welches Bundesamt (bzw. welche Bundesämter) für das Krisenmanagement federführend sind.
- Zweitens sollten in diesen Rechtsgrundlagen Grundsätze für den Krisenstab dieses Bundesamtes («Fach-Krisenstab») festgelegt sein, namentlich zu folgenden Aspekten: Modalitäten der Einsetzung, Festlegung der Aufgaben, Führungsstrukturen, Schnittstellen mit dem Bundesrat und den anderen Akteuren des Krisenmanagements, finanzielle und personelle Ressourcen sowie Kommunikation.
Begründet wird das damit, dass in der Zukunft weitere Krisen drohen und sich andere Bundesämter «eines Tages in einer ähnlichen Lage wie das BAG befinden werden», einen eigenen «Fach-Krisenstab» einzurichten. Die GPK fordert deshalb, dass diese Art der Arbeitsauslagerung reglementiert wird. Wie genau das passieren soll, schreiben die Aufseherinnen und Aufseher des Parlaments nicht vor: Der Bundesrat wird sich mit der konkreten Umsetzung beschäftigen müssen, falls der Vorstoss im National- und Ständerat angenommen wird.
Bundesrat musste sich rasch erklären
Den Geschäftsprüferinnen und Geschäftsprüfern ist das Anliegen derart wichtig, dass sie es gleichlautend in beiden Parlamentskammern eingereicht haben: So konnten sie erreichen, dass der Bundesrat sich schneller zum Geschäft äussern musste. Die Landesregierung zeigt in ihrer Stellungnahme wenig Sympathien für den Vorstoss.
Der Bundesrat schreibt zwar, dass der Vorstoss ein «berechtigtes Anliegen» aufgreife. Er hält es aber nicht für «zielführend, bereits vor jeder Krise zu bestimmen, welches Amt oder Departement die Federführung übernimmt». Die Hauptkritik: «Eine Krise erfordert Flexibilität und Agilität. Zu viele Vorschriften könnten die Handlungsfähigkeit einschränken.» Zudem schreibt der Bundesrat, dass es bereits Rechtsgrundlagen und Weisungen fürs Krisenmanagement gebe.
Zur Abstimmung kommt es im Nationalrat am Montagnachmittag. Der Ständerat entscheidet am 29. September.
Korrektur: In einer ersten Version des Artikels war nicht deutlich, dass es nicht um die wissenschaftliche Taskforce des Bundes geht, sondern um die politischen Arbeitsgruppen. Die Absätze wurden präzisiert.
