Mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten hat das Bezirksgericht Bülach ZH am Mittwoch einen Pfarrer aus dem Kanton Solothurn bestraft. Der Pfarrer hatte sich in Drogengeschäfte hereinziehen lassen. Für die mitbeschuldigte Frau beträgt das Strafmass 42 Monate unbedingt.
Von den 27 Monaten sind 20 bedingt erlassen. Sieben Monate muss der Pfarrer absitzen, abzüglich zwei Monate Untersuchungshaft. Gemäss Gericht hat der 45-Jährige Anstalten zu einem Drogentransport getroffen sowie mehrfach Gehilfenschaft dazu geleistet. Zudem sprach es ihn der mehrfachen versuchten Geldwäscherei schuldig.
Die mitbeschuldigte Frau machte sich laut Gericht der Mittäterschaft bei einem Drogentransport, des Anstaltentreffens dazu sowie ebenfalls der mehrfachen versuchten Geldwäscherei schuldig. Sie sitzt bereits seit gut einem Jahr im Gefängnis. Diese Zeit wird ihr an die 48 Monate angerechnet.
Das Gericht folgte mit seinen Urteilen weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin hatte für den Pfarrer eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten gefordert, von denen er acht Monate abzusitzen habe. Für die Frau hatte die Anklägerin 48 Monate Freiheitsentzug gefordert.
Laut den Anwälten soll erst aufgrund der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entschieden werden. Sie hatten bedingte Freiheitsstrafen von 18 Monaten für den Pfarrer beziehungsweise von 24 Monaten für die Mitbeschuldigte gefordert. (sda)