«Bitte um erneute Einsendung Ihrer Steuerunterlagen.» Ein Brief mit dieser Überschrift erhielten 22 Personen im Kanton Solothurn von der kantonalen Steuerverwaltung. Der Grund: Bei einem externen Dienstleister im Kanton Solothurn ist es zu einem Fehler gekommen, wie das SRF berichtet.
Bei dem Fauxpas seien Teile von 22 Steuererklärungen geschreddert, anstatt eingescannt worden. Die Betroffenen müssen die Steuerunterlagen erneut einreichen, wie das Steueramt gegenüber dem SRF bestätigt.
Alle Betroffenen seien Selbstständigerwerbende. Diese seien verpflichtet, ihre Steuerunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren. Somit sollten noch Kopien der Unterlagen bei den Betroffenen existieren. Falls dies nicht der Fall sei, würde man die Personen nach den Vorjahreszahlen veranlagen.
Anstatt die Steuerunterlagen zu digitalisieren, seien sie vom externen Dienstleister umgehend vernichtet worden. Bei dem Dienstleister handelt es sich um eine Scanning-Firma. Konsequenzen gäbe es für die Firma keine. Das Steueramt des Kantons Solothurn habe die Firma jedoch aufgefordert, ihre Qualitätskontrollen zu verstärken und wird die Zusammenarbeit mit ihnen auch in den kommenden Jahren weiterführen. (nib)
Ausser ein 'Mei Mei' keine Konsequenzen?
Wieso nicht?
Zumindest müsste den Geschädigten der Zeit- und Materialaufwand ersetzt werden.
Dass die Firma trotzdem weiter für den Kanton arbeiten darf, ist schon erstaunlich. Ob diese Firma und die Verantwortlichen im Kanton für den Auftrag nicht persönlich verflochten sind, sollte schon gründlich abgeklärt werden.
Immer schön.