Schweiz
Solothurn

Verfahren im «Fall Natalie» zu Recht eingestellt

Satanic Panic: Verfahren im «Fall Natalie» zu Recht eingestellt

29.11.2023, 12:0029.11.2023, 11:48
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Bundesgericht
Das Bundesgericht hat entschieden.Bild: Schweizerisches Bundesgericht

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen einen Vater wegen angeblicher schwerer Sexualdelikte zum Nachteil seiner Tochter zu Recht eingestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Trotz intensiver Ermittlungen gab es keinerlei objektive Beweise.

Die Mutter des Mädchens hatte Vorwürfe wegen Vergewaltigungen, Satanismus und Ritualmorden gegen ihren Ex-Mann erhoben. Nach der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft beschritt sie den Rechtsweg und verlangte vor Bundesgericht, dass Anklage erhoben werde.

Dies sieht das Bundesgericht in Übereinstimmung mit der Vorinstanz jedoch anders. Als Fundament für eine Anklage hätten nämlich lediglich die Aussagen des Kindes herangezogen werden können, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schreibt. Objektive Beweismittel gebe es trotz intensiver Ermittlungen keine. Ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussagen des Kindes ergab, dass die Beschuldigungen «aussagepsychologisch als hochgradig suggestiv zu bewerten» seien. (sda)

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3 Kommentare
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Theor
29.11.2023 13:41registriert Dezember 2015
Da kann man nun nur hoffen, dass die KESB aktiv wird und das Mädchen - falls nicht schon geschehen - in eine bessere Umgebung platziert als bei einer unheilbar verwirrten Mutter, welches ihr eigenes Kind Tag für Tag aufhetze und ihr einredete, dass ihr eigener Vater sie schrecklich missbraucht habe.
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