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Springreiter Estermann droht härtere Strafe wegen Tierquälerei

«Milde fehl am Platz»: Springreiter Estermann droht härtere Strafe

15.12.2020, 16:08
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Springreiter Paul Estermann hat sich am Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht Luzern gegen den Vorwurf gewehrt, zwei Wettkampfpferde mit der Peitsche verletzt zu haben. Die erste Instanz habe ein willkürliches Urteil gefällt. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen eine Verschärfung der Strafe.

Milde sei fehl am Platz, sagte der Staatsanwalt. Estermann habe während des gesamten Verfahrens weder Reue gezeigt noch Verantwortung für sein Handeln übernommen. So habe er vor Gericht ausgesagt, er würde alles wieder gleich machen.

Springreiter Paul Estermann posiert an der Medienkonferenz zur Reit EM, Europameisterschaft Aachen 2015 vom 11. bis 23. August, aufgenommen am Dienstag, 11. August 2015 in Hildisrieden. (KEYSTONE/Enni ...
Dem Springreiter Paul Estermann wird Tierquälerei vorgeworfen.Bild: KEYSTONE

Der 57 Jahre alte Estermann war im November 2019 vom Bezirksgericht Willisau LU wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt worden. Der Staatsanwalt forderte, die Strafe auf 120 Tagessätze und die Busse auf 4800 Franken zu erhöhen.

Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Estermann riskiert bei einer rechtskräftigen Verurteilung Sanktionen durch den Pferdesportverband.

Neues aufbauen

Seit der erstinstanzlichen Verurteilung «hänge er mit den Beinen in der Luft», sagte Estermann vor dem Kantonsgericht. Er gehöre wegen des Drucks des Verbands und der Medien nicht mehr dem Kader an. Er reite mit jüngeren Pferden an kleineren Turnieren und versuche, wieder etwas aufzubauen. Dies sei aber schwierig, denn er wisse nicht, wie es weitergehe mit dem «Ärger».

Opfer der mutmasslichen Tierquälereien waren die Stute «Castlefield Eclipse» 2016 und der Wallach «Lord Pepsi» in den Jahren 2014 und 2017. Estermann sagte vor dem Kantonsgericht, er sei zwar mit diesen beiden Pferden gesprungen, geritten worden seien sie aber auch von anderen Personen.

(190824) -- ROTTERDAM, Aug. 24, 2019 (Xinhua) -- Switzerland s Paul Estermann on Lord Pepsi performs during the FEI Jumping European Championships in Rotterdam, The Netherlands, Aug. 23, 2019. (Xinhua ...
Paul Estermann auf Pferd «Lord Pepsi» an den Europameisterschaften in Rotterdam 2019.Bild: www.imago-images.de

Estermann wurde vor dem Gericht zum Einsatz der Peitsche befragt. Er sagte, Pferde seien sensibel und würden Vertrauen benötigen, um Leistung zu erbringen, nicht die Peitsche. Die Gerte sei da, um zu optimieren. Es gehe nicht darum, mit der Peitsche dem Pferd Schmerzen zuzufügen, sondern es ein bisschen zu erschrecken.

Voreingenommenes Gericht

Estermanns Verteidiger bezeichnete in seinem Plädoyer die erstinstanzliche Verurteilung als «willkürlich». Der Bezirksrichter sei voreingenommen gewesen, der Grundsatz der Unschuldsvermutung ins Gegenteil gekehrt worden. Der Richter habe deplatzierte Voten zum Reitsport gemacht und sich von reisserischen Presseartikeln leiten lassen.

Die Verurteilung beruht gemäss Verteidiger auf Beweisfotos von zweifelhaftem Wert und Aussagen von Zeugen, die den Ruf Estermanns schädigen wollten. Zudem habe dieser am angeblichen Tattag «Castlefield Eclipse» nicht geritten. Zu «Lord Pepsi» sagte der Verteidiger, Bagatellverletzungen würden im Reitsport vorkommen.

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann (links) und sein Anwalt auf dem Weg zum Kantonsgericht Luzern, wo ein Berufungsprozess wegen Tierqu
Paul Estermann (links) und sein Anwalt auf dem Weg zum Kantonsgericht Luzern.Bild: sda

Für den Staatsanwalt ist die Indizienkette für die Schuld Estermanns lückenlos. Die von der Verteidigung angezweifelten Fotos hätten nur das Verfahren ins Rollen gebracht, seien aber nicht die entscheidenden Beweisfotos. Die Zeugen seien glaubhaft. Mit jeder Einvernahme habe sich der Tatverdacht erhärtet.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Taktik des Verteidigers als Feldzug. Die Verteidigung versuche seit Beginn des Verfahrens, mit Ausstandsbegehren, Beschwerden und Anzeigen die Untersuchung zu torpedieren und die Behörden zu diskreditieren, dies um von den eigentlichen Vorwürfen abzulenken.

Das Urteil dürfte erst Ende Januar 2021 bekannt werden. (saw/sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DocShi
15.12.2020 20:49registriert Mai 2018
Und um was für Verletzungen der Pferde geht es? Und wo ist die Vorgeschichte für nicht Pferdesportkenner wie mich?
🤔
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