Vergabe von Aufträgen an Produktionsfirmen: Parlament nimmt SRG in die Pflicht
Das Parlament macht der SRG Vorgaben für die Zusammenarbeit mit unabhängigen Produktionsfirmen, filmtechnischen Dienstleistern sowie Regisseurinnen und Regisseuren. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine entsprechende Vorlage angenommen.
Die kleine Kammer hiess mit 39 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes gut. Diese sieht vor, dass in der Konzession ein Mindestanteil für die Vergabe von Aufträgen durch die SRG festgelegt werden kann. Generell soll in der Konzession die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der unabhängigen audiovisuellen Industrie geregelt werden. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Mehr Verhandlungsmacht für die Branche
Erarbeitet hat die Vorlage die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N). Den Anstoss dazu gab 2022 eine von Parlamentsmitgliedern aus allen Fraktionen mitunterzeichnete parlamentarische Initiative des früheren Solothurner FDP-Nationalrats Kurt Fluri.
Fluri begründete sein Anliegen damit, dass die SRG durch die Gebührenfinanzierung eine dominante Stellung im Markt innehabe. Ohne verbindliche gesetzliche Regeln könne die audiovisuelle Branche nicht auf Augenhöhe verhandeln.
Der Bundesrat war mit der Gesetzesänderung einverstanden. Die vorgeschlagene Regelung gebe der Branche mehr Sicherheit, da sie auf die Zusammenarbeit mit der SRG angewiesen sei, argumentierte Medienminister Albert Rösti. Bisher sei die Zusammenarbeit nur in der Konzession geregelt gewesen. (sda)
