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St Gallen

Freiheitsstrafe von 16 Jahren für Mord in Melser Asylunterkunft

Freiheitsstrafe von 16 Jahren für Mord in Melser Asylunterkunft

16.06.2022, 10:5516.06.2022, 13:07
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Das Kantonsgericht St.Gallen hat am Donnerstag einen 37-jährigen Algerier wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie zu 15 Jahren Landesverweis verurteilt. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

2020 befand das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland den 37-jährigen Mann des Mordes schuldig. Ihm wurde vorgeworfen, Anfang 2018 einen 38-jährigen Mann in der Asylunterkunft Mels mit einem Messer attackiert und ihm in kürzester Zeit 29 Stich- und Schnittverletzung zugefügt zu haben. Das Opfer verstarb kurze Zeit später im Spital.

Der Beschuldigte, der kurz nach dem Angriff festgenommen wurde, stritt seine Tat nie ab. Zu seinen Motiven machte er allerdings unterschiedliche Angaben. Zuerst gab er an, er habe das Opfer nur verletzen wollen. Später sagte er aus, er habe seine Ehre wieder herstellen müssen, weil ihm die Behörden ihre Hilfe verweigerten.

Im Affekt gehandelt

Bereits im Sommer 2017 waren der Beschuldigte und sein späteres Opfer in Streit geraten, wobei letzterer dem Beschuldigten aufs Ohr schlug. Nach eigenen Angaben leide er seither an einem unbehandelbaren, starken Tinnitus, der ihn psychisch enorm belaste. Die Anzeige, die er gegen sein späteres Opfer erstattete, wurde fallen gelassen.

Die Verteidigung plädierte auch in zweiter Instanz auf eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes. Eine Affekthandlung müsse nicht zwingend eine spontane Kurzschlussreaktion sein, sondern könne sich auch über Jahre hinweg aufbauen. Der Beschuldigte sei daher höchstens zu sechseinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Anderer Ansicht war die Staatsanwaltschaft, die erneut 20 Jahre Gefängnis forderte. Der Täter habe besonders skrupellos und nach Plan gehandelt, in dem er die Tatwaffe zunächst am Bahnhof Mels versteckte und sie erst hervorholte, als er sich vergewissert hatte, dass sich das Opfer in der Asylunterkunft aufhielt. Beim Angriff lag der 38-jährige Mann in der Massenunterkunft auf seinem Bett. Der Täter habe auch nicht von ihm abgelassen, als er zu fliehen versuchte.

Tatbestand des Mordes erfüllt

Das Verhalten des Beschuldigten erfülle den Tatbestand des Mordes und nicht nur des Totschlags, schrieb das Kantonsgericht St.Gallen am Donnerstag in der Medienmitteilung zum Urteil. Die Art der Ausführung der geplanten Tötung sowie der Beweggrund seien als besonders verwerflich zu qualifizieren.

Das Kantonsgericht verurteilte den 37-Jährigen in seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren, einem Landesverweis von 15 Jahren sowie zu einer geringfügigen Busse für diverse kleinere Vergehen. (aeg/sda)

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