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St Gallen

Raser-Prozess in Wil: Frau nicht für Tod der Freundin verantwortlich

27-Jährige nicht für Tod der Freundin mitverantwortlich

19.03.2020, 17:23
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Das Kreisgericht Wil in Flawil SG hat einen 47-jährigen Mann, der im Mai 2018 seine Ehefrau tötete, zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massn ...
Bild: KEYSTONE

Das Kreisgericht Wil hat eine 27-jährige Schweizerin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht sieht es nicht als erwiesen an, dass sich die Beschuldigte mit ihrer besten Freundin ein tödliches Autorennen geliefert hatte.

Die beiden Frauen sollen sich laut Anklage in der Nacht vom 27. auf den 28. März 2017 im Kanton St. Gallen ein Autorennen geliefert haben. Die Beschuldigte, eine damals 24-jährige Coiffeuse, soll mit 1,1 Promille Alkohol im Blut mit ihrem Wagen innerorts in einer Tempo-50-Zone auf über 100 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. Dicht hinter fuhr ihre beste Freundin, eine 25-jährige Bosnierin.

Nachdem die Beschuldigte ein vor ihr fahrendes Auto überholte, habe sie das Rennen erneut angezogen, indem sie innerorts auf 135 km/h beschleunigte. Anfangs einer 70er-Zone sei diese von ihrer Freundin mit einer Geschwindigkeit von 150 bis 161 km/h überholt worden. Dann passierte der folgenschwere Unfall, bei dem die Bosnierin so schwer verletzt wurde, dass sie noch auf der Unfallstelle verstarb.

Der Staatsanwalt hatte am Donnerstag vor Gericht für die Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung, Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand und versuchtem pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und eine bedingte Busse von 30 Tagessätzen à 100 Franken gefordert.

Nichts mehr wie vorher

«Es geht mir nicht gut», sagte die Beschuldigte vor Gericht. Die vergangenen drei Jahre seien schwierig gewesen. Die Unfallsituation komme ihr fast täglich in den Sinn. «Ich versuche, die Nacht zu verdrängen», sagte sie. Ihr Leben sei nicht mehr wie vorher. Sie könne sich nur noch an den Moment erinnern, als es «gechlöpft» habe. Alles andere wisse sie nicht mehr. Seit dem Unfall fahre sie nicht mehr Auto.

Von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und des versuchten pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall müsse seine Mandantin freigesprochen werden, erklärte ihr Verteidiger. Er plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 24 Tagen.

Die Freundin sei zeitweise 50 km/h schneller gefahren als die Beschuldigte. Diese habe deutlich vor der Unfallstelle gebremst. Die Fahrweise seiner Mandantin habe mit dem Tod der Freundin nichts zu tun. Diese habe sich selber in eine unkontrollierte Lage gebracht.

Keine Absprache für ein Rennen

Das Gericht folgte grösstenteils den Anträgen der Verteidigung. Es verurteilte die Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Anrechnung der Untersuchungshaft und zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 70 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss sie eine Busse von 1500 Franken und die Hälfte der Verfahrenskosten zahlen.

Mehrere grobe Verkehrsregelverletzungen und das Fahren unter Alkoholeinfluss seien erwiesen, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Es sei aber für die Beschuldigte nicht absehbar gewesen, dass ihre Freundin ein solch extremes Überholmanöver mache. Es bestehe auch kein Hinweis darauf, dass ein Rennen abgesprochen worden sei. Das Opfer sei in ihrer Fahrfähigkeit eingeschränkt gewesen.

Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde die 27-Jährige deswegen freigesprochen. Auch gebe es kein Indiz für eine Fahrerflucht. Die Beschuldigte habe versucht, zum Unfallopfer zu gelangen und ihr zu helfen, sagte der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hat sich noch nicht entschieden, ob er das Urteil ans Kantonsgericht St. Gallen weiterziehen möchte. (aeg/sda)

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5 Kommentare
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Herren
19.03.2020 22:35registriert März 2016
135 km/h innerorts mit 1.1 Promille Alkohol im Blut und nur bedingte Strafen?! Das ist in meinen Augen ein weiterer Beweis dafür, dass Frauen und Männer vor Gericht unterschiedlich bestraft werden. Zudem muss man sich nicht absprechen, um ein Raserrennen zu beginnen; man drückt einfach aufs Pedal.
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