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St Gallen

Tödliche Schüsse – zwei St. Galler Polizisten angeklagt

Tödliche Schüsse – zwei St.Galler Polizisten angeklagt

10.08.2021, 16:0710.08.2021, 17:09
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Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Polizisten Anklage erhoben. Die beiden hatten bei einem Einsatz auf einen Angreifer geschossen und ihn getötet.

Der Fall sei beim Kreisgericht St.Gallen hängig, bestätigte Stefan Hess, Sprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft, einen Bericht des Regionalsenders Radio Top vom Dienstag. Wann es zur Verhandlung kommt, ist noch offen.

Die beiden Beamten der Stadtpolizei St.Gallen waren am 2. September 2020 in einer Wohnung an der Speicherstrasse auf einen 22-jährigen Mann gestossen, der mit einer Bratpfanne unablässig auf eine Frau einschlug. Sie schossen auf den Angreifer und töteten ihn. Die 46-jährige Frau starb später an ihren schweren Verletzungen.

Wie bei Schussabgaben durch Polizisten üblich, eröffnete danach die St.Galler Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung. Dafür brauchte es die Ermächtigung durch die Anklagekammer. Elf Monate nach den tödlichen Schüssen hat die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Polizisten Anklage erhoben. (aeg/sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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En Espresso bitte
11.08.2021 08:27registriert Januar 2019
Wer diese Anklage in Frage stellt, kennt das Schweizer Strafverfolgungssystem schlecht. Staatsanwaltschaften handeln grundsätzlich nach dem Grundsatz "in dubio pro duriore" (d.h. im Zweifel für das Härtere). Im Grundsatz zu "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten), den ein Gericht anzuwenden hat, muss die Staatsanwaltschaft Klage erheben, wenn Umstände vorliegen, die sowohl für wie auch gegen die Täterschaft der Beschuldigten sprechen. Vorliegend wird sie Anklage erheben, weil eben Tatverdacht besteht. Ein gerichtlicher Freispruch ist aber sehr wahrscheinlich.

Alles richtig so.
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