Schweiz
St Gallen

Mauerstreit in Walenstadt: SVP-Politiker freigesprochen

Teaserbild - Christof Hartmann ist wegen Amtsmissbrauch angeklagt. Dabei geht es nur um eine Mauer in Walenstadt
Christof Hartmann will für die SVP in den St. Galler Regierungsrat.Bild: aylin erol/ marius eckert

Mauerstreit in Walenstadt: SVP-Politiker freigesprochen

22.01.2024, 09:4822.01.2024, 11:02
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Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat am Montagvormittag den St. Galler Regierungsratskandidaten Christof Hartmann (SVP) vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Gegenpartei meldete noch im Gerichtssaal Berufung an.

Die Einzelrichterin begründete ihren Entscheid mit fehlenden Hinweisen, dass die Amtsgewalt vorsätzlich missbraucht worden sei. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und wird gemäss Kläger an die nächste Instanz weitergezogen.

Hartmann und ein weiterer einstiger Gemeinderat von Walenstadt SG mussten sich wegen eines Behördenentscheids aus dem Jahr 2015 vor Gericht verantworten. Der ursprüngliche Auslöser war ein Nachbarschaftsstreit um eine Mauer, über die bereits seit Jahren in mehreren Gerichtsverfahren gestritten wurde.

Der Anwalt des klagenden Liegenschaftsbesitzers erklärte an der Gerichtsverhandlung vor einer Woche, dass die 1998 erstellte Mauer deutlich in dessen Grundstück ragt und gegenüber der Baubewilligung zu hoch gebaut wurde, was sowohl das St. Galler Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht festgestellt hätten.

Gemeinderat entschied gegen einen Rückbau

Hartmann hatte als damaliger Vizegemeindepräsident von Walenstadt 2015 eine Verfügung mit dem Inhalt mitunterzeichnet, dass die Mauer nicht zurückgebaut werden muss. Dies führte schliesslich zur Anklage wegen Amtsmissbrauch.

Die Richterin am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland erklärte, ein «qualifiziertes Fehlverhalten» liege nicht vor. Die damaligen Gerichtsentscheide seien nicht mit einer konkreten Anweisung eines Rückbaus verbunden gewesen. Eine solche sei erst 2018 durch das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen erfolgt.

Dennoch sei beim zu beurteilenden Gemeinderatsentscheid der Ermessensspielraum ausgenutzt oder gar ausgereizt worden. «Auch wenn Fehler passiert sind, liegen keine klaren Hinweise vor, dass vorsätzlich das Amt missbraucht worden ist», so die Richterin während der mündlichen Urteilsverkündung.

Kandidatur als Regierungsrat

Der 47-jährige Christof Hartmann befindet sich derzeit im Wahlkampf um einen Sitz in der St. Galler Regierung. Im Dezember 2023 nominierte die SVP-Delegiertenversammlung den Kantonsrat für den St. Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März statt.

(sda)

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47 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Walter Sahli
22.01.2024 10:16registriert März 2014
Wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat, heisst das dann, dass er einfach unfähig war, zu erkennen, dass sich der Gemeinderats- und der Bundesgerichtsentscheid diametral widersprechen?
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Yorick
22.01.2024 10:08registriert Juni 2023
Bundesgericht: Mauer muss zurück gebaut werden.
Gemeinderat: Mauer kann unverändert bleiben.
Einzelrichterin: Vielleicht haben sie die Amtsgewalt unabsichtlich missbraucht?
Ohne mehr Details zu kennen, finde ich das eine sehr kuriose Urteilsbegründung.

Es war ja wohl allen Gemeinderäten bewusst, dass ihr Vorgehen dem Bundesgericht widerspricht. Damit ist der Vorsatz doch schon gegeben.
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insert_brain_here
22.01.2024 10:09registriert Oktober 2019
War leider abzusehen. In solchen Fällen reicht es völlig sich vor Gericht dumm zu stellen und zu behaupten, da sei halt ein bedauerlicher Fehler unterlaufen.
Auch wenn das angesichts der Tatsache, dass hier mehrere Gerichtsentscheide geflissentlich ignoriert wurden total unglaubwürdig ist, so lange die Absicht jemandem vorsätzlich einen Vorteil bzw. Nachteil zu verschaffen nicht nachgewiesen ist gibts immer einen Freispruch.

Und deswegen weiss man auch im Jahr 2024 in vielen Gemeinden: Wenn du Bauunternehmen X beauftragst sehen die Behörden es nicht so eng, wenn nicht wird alles schwierig.
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