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St.Galler SVP-Politiker Christof Hartmann vor Gericht

Die Familie Ghaemmaghami aus Walenstadt klagt gegen den St.Galler SVP-Politiker Christof Hartmann wegen Amtsmissbrauch. Sie steht vor der Mauer, um die sich der gesamte Prozess, der im Januar 2024 beg ...
Mit einem Nachbarschaftsstreit um diese Mauer hat alles angefangen.Bild: watson/ aylin erol

Irrer Streit um Mauer in Walenstadt SG – so behauptete sich der SVP-Politiker vor Gericht

Im Dezember deckte watson auf, dass dem St.Galler SVP-Politiker und Kandidierenden für den Regierungsrat, Christof Hartmann, Amtsmissbrauch vorgeworfen wird. Nun stand Hartmann vor Gericht.
16.01.2024, 20:2716.01.2024, 21:42
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Hat er oder hat er nicht? Sich wegen Amtsmissbrauch strafbar gemacht, weil er 2015 als Vizepräsident der Gemeinde Walenstadt eine fragwürdige Verfügung unterschrieb, auf die sich der Gemeinderat geschlossen geeinigt hatte? Dieser Frage ging an diesem Dienstag das Kreisgericht Sarganserland-Werdenberg nach.

Der Beschuldigte: Christof Hartmann, St.Galler Kantonsrat und potenziell nächster Regierungsrat. Im Dezember hat ihn seine Partei, die SVP St.Gallen, für das Amt nominiert. Am 4. März könnte er gewählt werden. Sofern der Prozess gegen ihn, den watson im Dezember 2023 publik machte, nicht zum Verhängnis wird.

Die Ankläger: die Anwaltsfamilie Ghaemmaghami aus Walenstadt. Seit 25 Jahren kämpft sie darum, dass eine Mauer angepasst wird, die ihre Nachbarn 1998 widerrechtlich teilweise auf ihrem Grundstück und zu hoch erbauen liessen.

Hier erklärt Payam Ghaemmaghami, was an der Mauer falsch ist:

Video: watson

Was passierte an der Gemeinderatssitzung?

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht gaben den Ghaemmaghamis in der Vergangenheit bereits mehrfach Recht und hielten fest: Die Mauer müsse zurückgebaut werden. Den Auftrag, diese Anpassungen durchzusetzen, gaben die Gerichte an die Gemeinde Walenstadt zurück.

Diese verfasste im Januar 2015 zunächst einen Verfügungsentwurf, der den vorangehenden Gerichtsurteilen, wie die Ghaemmaghamis vor Gericht sagten, «grösstenteils entsprach». Diesen Entwurf liess die Gemeinde den Ghaemmaghamis und den Mauereigentümern zukommen. Beide Parteien konnten so ihr Feedback zur bevorstehenden Verfügung abgeben.

Die Familie Ghaemmaghami aus Walenstadt klagt gegen den St.Galler SVP-Politiker Christof Hartmann wegen Amtsmissbrauch. Sie steht vor der Mauer, um die sich der gesamte Prozess, der im Januar 2024 beg ...
Payam Ghaemmaghami mit seinem Vater und Brunder vor der besagten Mauer (v.l).Bild: watson/ aylin erol

Im Frühling 2015 beriet schliesslich der Gemeinderat Walenstadt über die Mauer. Im Juni verschickte die Gemeinde die definitive Verfügung an beide Parteien. Darin stand aber plötzlich beinahe das Gegenteil von dem, was im vorangehenden Entwurf noch festgehalten war: Auf die Rückversetzung der Mauer könne verzichtet werden und die Höhenabweichung liege im Toleranzbereich. Unterschrieben von Christof Hartmann und einem weiteren ehemaligen Gemeinderat, der sich an diesem Tag ebenfalls vor Gericht verantworten musste.

«Was ist laut ihrer Erinnerung der Grund, weshalb der Gemeinderat etwas anderes entschieden hat, als der Entwurf sagte?», wollte die Richterin von Hartmann wissen. Dieser antwortete:

«Das ist eine schwierige Frage. Es war ein Gemeinschaftsbeschluss. Welche Beweggründe welches Gemeindemitglied hatte, das weiss ich nicht.»
Christof Hartmann, beschuldigter SVP-Politiker

Als Vizepräsident habe er die Verfügung unterschreiben müssen, denn der Gemeindepräsident sei in den Ausstand getreten.

Glarus 13.12.2023 GL - Wir trafen Christof Hartmann bei der Glarner Kantonalbank, wo er als Anlagekundeberater arbeitet.
Christof Hartmann ist von seiner Partei für den St.Galler Regierungsrat nominiert worden.bild: arthur gamsa

Kollegialitätsprinzip und Amtsgeheimnis

Hartmanns Verteidiger berief sich in seinem Plädoyer auf das Kollegialitätsprinzip: Beschlüsse, die eine Mehrheit des Gemeinderats befürworte, müssten alle Mitglieder tragen. Selbst wenn sie anderer Meinung seien. Ob Hartmann für den fragwürdigen Beschluss gestimmt hatte, wisse man nicht. Das Stimmverhalten der Gemeinderäte obliege dem Amtsgeheimnis.

Die Richterin bohrte dennoch bei den Beschuldigten nach. Versuchte zu ergründen, was hinter verschlossenen Türen des Gemeinderats Walenstadt in der besagten Sitzung vor sich ging. Die beiden Beschuldigten antworteten jedoch stets: «Das weiss ich nicht mehr, das ist schon fast zehn Jahre her.» Oder: «Das kann ich nicht mehr sagen.»

Payam Ghaemmaghami, der seine Familie als Anwalt vertritt, überzeugte das nicht. Die Verfügung sei «krass willkürlich» und zugunsten der Mauereigentümer verfasst worden. Zumindest als Mittäter hätten sich Hartmann und der Mitbeschuldigte schuldig gemacht:

«Durch ihre Unterschrift auf der gegenständlichen Verfügung trugen sie den Entschluss, Amtsmissbrauch zu begehen, vollumfänglich mit.»

Dabei hätten die Beschuldigten sich auch weigern können, die Verfügung zu unterschreiben.

Gehässige Stimmung im Gerichtssaal

Beide Verteidiger forderten einen Freispruch für ihre Mandanten. Hartmanns Anwalt hielt fest, dass eine Person eine gewisse Macht innehaben müsse, um überhaupt Amtsmissbrauch begehen zu können. Hartmann habe allerdings als Teil des Gremiums nie über eine solch grosse Macht verfügt.

Wenn überhaupt könne in diesem Fall nur von einem Fehler der Kollegialbehörde gesprochen werden. Eine Kollegialbehörde, die nichts anderes versucht habe, als alles richtig zu machen. Er fügte an:

«Von krasser Willkür zu sprechen, ist … falsch. Und das ist noch das netteste Wort, das mir dazu einfällt.»

Die Stimmung im Gerichtssaal war während des gesamten Prozesses angespannt. Wenn nicht gar gehässig. Der Anwalt des zweiten Beschuldigten warf den Ghaemmaghamis etwa vor, Polemik zu betreiben. Und:

«Der Privatkläger neigt dazu, seine Unzufriedenheit gegenüber der Gemeinde Walenstadt ausufernd offen zutage zu führen.»

Hartmanns Verteidiger tat die Argumente der Ghaemmaghamis indes mehrfach als «Blödsinn» ab. Und Payam Ghaemmaghami verglich die beiden Beschuldigten in seinem Plädoyer durch die Blume mit Mafiabossen.

Hartmanns letztes Wort

Zum Schluss erhielten die Beschuldigten ihr letztes Wort. Hartmann hielt fest:

«Ich bin mir als ehemaliges Mitglied des Gemeinderates keiner Schuld bewusst.»

Er habe mit dem Unterzeichnen des Beschlusses weder sich selbst noch jemand anderem einen unrechtmässigen Vorteil oder einen Nachteil zugefügt. «Ich habe mein Amt mit Demut ausgeführt und immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.»

Urteil vertagt

Am Prozesstag fällte die Richterin noch kein Urteil. Dieses wird sie voraussichtlich am Montag, 22. Januar, verkünden. Für die beiden Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Währenddessen ragt die Mauer nach wie vor unverändert auf dem Grundstück der Familie Ghaemmaghami empor.

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118 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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James McNew
16.01.2024 20:39registriert Februar 2014
Niemand ist verantwortlich, erinnern kann man sich an nichts. Und als bürgerlicher Regierungsrat (gewählt wird er ja sowieso) dann wieder Selbstverantwortung über alles predigen. Man muss sie einfach lieben, unsere Law-and-Order-Politiker.
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rönsger
16.01.2024 21:09registriert Dezember 2014
Ich habe Verständnis dafür, dass Behördenvertreter*innen nicht persönlich für Entscheide einer Behörde verantwortlich gemacht werden sollen. Denn falls dies die Regel wäre, würde sich niemand mehr für ein Amt aufstellen lassen, da sie/er ständig eine Anzeige fürchten müsste. Absolut kein Verständnis habe ich jedoch, dass die Gemeindebehörde trotz anders lautendem Bundesgerichtsentscheid keinen Rückbau der Mauer verfügte. Ich dache immer, es gäbe genügend Rechtsmittel, um gegen eine Behörde vorzugehen, die offensichtlich ihre Kompetenzen überschreitet, bzw. Klüngelwirtschaft betreibt.
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up4you
16.01.2024 20:50registriert März 2023
Soviel zum Rechtsverständnis von Herrn Christof Hartmann....! Solche Leute, sollte das geschilderte zutreffen, sollten des Amtes enthoben werden. Das die SVP gegen solche Mitglieder etwas unternimmt, ist eher unwahrscheinlich, wie die Vergangenheit auch bei anderen Fälle , welche an die Öffentlichkeit kamen, ja zu genüge gezeigt hat.
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