Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Autofahrerin wegen grober Verkehrsregelverletzung bestätigt. Sie hatte ihr Fahrzeug auf der Mittelspur der Autobahn A1 mehrere Sekunden zum Stillstand gebracht. Die Frau wollte auf die rechte Fahrspur wechseln, wo sich die Autos stauten.
Die Fahrerin hatte zuvor auf der zweiten Überholspur einen Sattelschlepper überholt, bevor sie auf die mittlere Fahrbahn einschwenkte. Von dort wollte sie in die rechte Spur einfädeln. Der Chauffeur des überholten Sattelschleppers musste wegen des Manövers der Frau eine Vollbremsung machen und ausweichen. Es herrschte ein hohes Verkehrsaufkommen.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil den Entscheid des Berner Obergerichts bestätigt, wonach die Autolenkerin mit ihrem Fahrmanöver grob fahrlässig gehandelt und eine konkrete Unfallgefahr geschaffen habe. Es verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 250 Franken.
Wie die Vorinstanz gehen die Lausanner Richter davon aus, dass die Frau auf der Mittelspur hätte weiterfahren können, als sie nach dem Überholen des Sattelschleppers den stockenden Kolonnenverkehr auf der rechten Fahrbahn wahrgenommen habe. Den Zeitverlust und den Umweg hätte sie in Kauf nehmen müssen. (Urteil 6B_917/2019 vom 10.02.2020) (sda)
Sobald sich zwischen 2 Autos eine Lücke in der grösse von ca. 1em Auto auftut, wird scharf rechts eingebogen und abgebremst.
Manchmal öffnet sich aber einfach keine solche Lücke. Dann wird der Blinker gesetzt und auf der Überholspur solange im Stillstand gewartet, bis jemand das Auto hinein lässt.
Sehr oft kommt es dabei zu Haarsträubenden Ausweichmanöver der nachfolgenden Autos.
Zieht denen den Ausweis ein!
Und wenn ich schon dabei bin:
- Licht bei Regen und Schnee einschalten!!!! das Tagfahrlicht genügt dann nicht mehr!!
- Wieso sind so viele zu doof bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden?
- bei drei Spuren müssen nicht 99,6% in der mittleren Spur fahren. Es ist weder sicherer noch sonst was da