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Immunität: Bundesanwaltschaft darf gegen Köppel vorläufig nicht ermitteln

Immunität nicht aufgehoben: Bundesanwaltschaft darf gegen Köppel vorläufig nicht ermitteln

30.06.2022, 14:4330.06.2022, 15:28
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Nationalrat Roger Koeppel spricht ueber die Resolution zur Neutralitaet an der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz, am Samstag, 9. April 2022, in der Stadthalle in Chur. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Grund zur Freude: Roger Köppel.Bild: keystone

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die Immunität von Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) nicht aufheben. Sie widerspricht damit ihrer Schwesterkommission aus dem Nationalrat. Die Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dürfen vorerst nicht anlaufen.

Die Ständeratskommission fasste ihren Beschluss deutlich – mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N). Diese hatte Mitte Mai mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Immunität von Köppel aufzuheben.

Bleibt die Nationalratskommission dabei, wird sich wiederum die Ständeratskommission damit befassen müssen. Die Aufhebung der Immunität ist dann vom Tisch, wenn beide Kommissionen übereinstimmend oder eine Kommission zwei Mal in Folge dagegen stimmen.

Nationalrat Köppel wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

In Abwägung der Interessen an der Strafverfolgung und den institutionellen Interessen des Parlaments kommt die Ständeratskommission nach eigenen Angaben zum Schluss, «dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft». Es ergebe keinen Sinn, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss des Kommissionsgeheimnisses beschäftigen müsse.

Die Ständeratskommission schlägt der IK-N deshalb vor, dem Büro des Nationalrates zu beantragen, dass dieses die Verhängung von Disziplinarmassnahmen gegen Nationalrat Köppel prüfen soll.

(aeg/sda)

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75 Kommentare
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Händlmair
30.06.2022 15:08registriert Oktober 2017
Hallo was soll das Theater? Da gibt ein SVP Politiker, der zufällig eine eigene Zeitung hat, vertrauliche Informationen heraus und es soll nichts passieren? Gleichzeitig wird aber die Immunität eines SP Politikers aufgehoben weill er an einer „unbewilligten“ Gegendemonstration gegen Rechtsextreme teilnahm?
Dieser Ständerat gehört ausgetauscht!
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Linus Luchs
30.06.2022 15:02registriert Juli 2014
Auch wenn Köppels Vergehen vielleicht nicht so gravierend ist, muss es sanktioniert werden. Ein solcher Regelverstoss ist bei Köppel kein Versehen, sondern Vorsatz. Regeln zu missachten, ist für Leute, die von Köppel bewundert werden, eine selbstverständliche Strategie. Jedes Mal, wenn sie damit ungeschoren durchkommen, wird der Rechtsstaat geschwächt.
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tss
30.06.2022 15:26registriert Juni 2020
was soll das Theater? er selber hat gross mitgeteilt das seine Immunität aufgehoben werden kann, da er nicht zu verbergen hat. also hob dä Bässä. Ein Mann ein Wort eine Tat.
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