Affäre Mörgeli: Eine Beschwerde des SVP-Politikers bezieht sich auf die Verletzung des europäischen Menschenrechts im Zusammenhang mit diesem Fall. Bild: KEYSTONE
30.08.2015, 15:5730.08.2015, 19:16
Das internationale Völkerrecht ist der SVP ein Dorn im Auge. Und bei jeder sich bietenden Gelegenheit wettert sie gegen «fremde Richter». Umso mehr erstaunt eine Beschwerde von Christoph Mörgeli vor dem Bundesgericht. Gemäss dieser sei ihm das rechtliche Gehör in mehrfacher Hinsicht verweigert worden – unter anderem sei dabei auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt worden. Diese ist Teil des internationalen Völkerrechts.
Konkret geht es um einen Entscheid des Zürcher Kantonsrats in der sogenannten Affäre Mörgeli. Das Parlament hatte es im Februar abgelehnt, die Immunität der damaligen Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) aufzuheben. Dagegen hat der SVP-Nationalrat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Die Oberstaatsanwaltschaft hatte im Sommer 2014 ein Ermächtigungsgesuch zur Einleitung einer Strafuntersuchung gegen Aeppli bei der Geschäftsleitung des Kantonsrates eingereicht. Darin wurde ihr vorgeworfen, im September 2012 den damaligen Rektor der Universität Zürich, Andreas Fischer, dazu angehalten zu haben, Mörgeli als Kurator des Medizinhistorischen Museums zu entlassen.
Im Kantonsrat stimmten nur die SVP sowie ein Mitglied der EDU für die Aufhebung von Aepplis Immunität. Die anderen Fraktionen stellten sich gegen das Gesuch – nicht zuletzt, um einen Schlussstrich unter die Affäre Mörgeli zu ziehen und die Universität Zürich vor weiterem Reputationsschaden zu bewahren.
Mörgeli sieht rechtliches Gehör verletzt
Mit diesem Entscheid gibt sich Christoph Mörgeli nicht zufrieden. Sein Anwalt hat bereits im März eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Beschwerde, über die auch die «NZZ am Sonntag» berichtete, liegt der Nachrichtenagentur sda vor.
In der Beschwerde werden verschiedene Verfahrensmängel bei der Behandlung des Geschäfts durch den Kantonsrat festgestellt. So sei der Kantonsrat nur auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft eingetreten. Das selbständige Gesuch von Mörgeli zur Aufhebung der Immunität Aepplis sei dagegen nicht beachtet worden.
Verstoss gegen Menschenrechtskonvention
Das Gesuch des SVP-Nationalrats sei bereits im August 2014 bei der Geschäftsleitung eingereicht worden, heisst es in der Begründung. In der Folge sei Mörgeli aber «nicht als Partei erfasst» worden. Er habe aber Anspruch darauf, dass sein Gesuch behandelt werde. Dieses Recht sei ihm verwehrt worden.
Der Kantonsrat habe Mörgeli weder orientiert noch kontaktiert. Damit habe er auch nicht die Möglichkeit gehabt, eine Stellungnahme einzureichen.
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