Das Gefährt gilt als Stolz der Basler Polizei-Flotte und ist schweizweit einzigartig: Die Basler Kantonspolizei beschafft insgesamt sieben Elektro-Fahrzeuge der Marke Tesla fürs Alarmpikett, die Speerspitze der Verkehrspolizei.
Doch steht der erste dieser Teslas, der im Dezember in Basel eingetroffen ist, unbenutzt in der Garage herum. Dies, weil Datenschutzbedenken auftraten. Schliesslich ist das hochtechnologisierte Gefährt international vernetzt. Auch die parlamentarische Finanzkontrolle übte Kritik an der Beschaffung.
Jetzt liegt aber der Bericht des kantonalen Datenschützers vor. Das Verdikt: Der Tesla darf endlich auf die Strasse. Darin heisst es: «Der Datenschutzbeauftragte hat der Kantonspolizei den Schlussbericht der Vorabkontrolle zugestellt und acht Empfehlungen abgegeben». Würden diese Empfehlungen angenommen, «steht einem Einsatz der Alarmpikettfahrzeuge aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen.»
Die Polizei Basel-Stadt stellt im Lauf vom Freitagmorgen noch eine Medienmitteilung in Aussicht. Vorher gibt es laut Sprecher Martin Schütz noch keine Stellungnahme zum Bescheid. Eine der Auflagen jedoch lautet: Die Kantonspolizei Basel-Stadt müsse, etwa in einer Dienstvorschrift, die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung der auf Mitarbeitende beziehbaren Daten schaffen und durch organisatorische Massnahmen sicherstellen, dass die Daten auch nur so bearbeitet werden, «wie dies gerechtfertigt und verhältnismässig ist».
Denn das Fahrzeug erhebt Informationen zum Fahrzeugzustand inklusive Fahrverhalten sowie zu den Fahrzeuginsassen, die an die Herstellerin gehen. Das ist einer der heiklen Punkte.
Dass hingegen die Geolokalisierung durch die Navigationsgeräte Rückschlüsse auf Personen zuliessen, sei in Bezug auf Herstellerin und Dienstanbieterin auszuschliessen, heisst es im Bericht. Allerdings würde es der Datenschützer begrüssen, wenn die mitgelieferte SIM-Karte zur drahtlosen Datenübertragung durch die eines Schweizer Anbieters ersetzt würde.
Zudem sei dafür zu sorgen, «dass künftige Änderungen in der Konfiguration der Hard- und Software auf ihre datenschutzrechtliche Relevanz überprüft und gegebenenfalls dem Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle vorgelegt werden.»
Im Weiteren zeigte sich bei der Prüfung: Die Bild-/Videodaten, die alle ausserhalb der Fahrzeuge aufgenommen werden, werden laut Datenschützer nur temporär auf einem internen flüchtigen Speicher festgehalten. Die im Falle eines sicherheitsrelevanten Vorfalls an den Hersteller gesandten Daten beträfen nur wenige Sekunden vor dem Ereignis.
Diese Daten würden verschlüsselt übermittelt und auf dem Fahrzeugspeicher gelöscht. «Das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung erscheint damit sehr gering», urteilt Datenschützer Beat Rudin. «Um die Gefahr einer Identifikation gänzlich auszuschliessen, sollte die Kantonspolizei Basel-Stadt prüfen, ob sie diese automatische Übermittlung deaktivieren lassen will», urteilt er weiter.
Verfügbar, aber von der Polizei nicht bestellt, sind auch so genannte Dash-Cams, die am Fahrzeug angebracht werden und Aufnahmen der Strassensituation machen. Sollten diese aber bestellt werden, sei das Vorhaben dem Datenschützer zur Kontrolle vorzulegen. Zu den Sprachaufnahmen im Fahrzeug lautete das Verdikt: «Ein allfälliger Personenbezug ist im Falle der Alarmpikettfahrzeuge nicht direkt herstellbar, da Aussenstehende grundsätzlich keine Kenntnis haben, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Fahrzeug befindet.»
Plus, wie ist es denn dienstlich geregelt mit dem Mitführen von beispielsweise privaten Smartphones? Da besteht doch dann die gleiche Problematik?
Oder sehe ich das komplett falsch?
Gratuliere. Einen so rekordverdächtig langen Satz ohne Fehler hinzubekommen ist wahre Kunst.
Was für eine geile Karre!! 😍
Hätte ich bei meiner Mietwohnung (blaue Zone Züri K4) eine Lademöglichkeit wäre mein nächstes Fahrzeug ein Tesla Model 3.