Nachdem ein Rottweiler vergangene Woche in Adlikon ZH zwei Kinder und drei Erwachsene angegriffen und gebissen hat, wird nun die Politik aktiv. Zwei EDU-Kantonsräte wollen von der Regierung wissen, ob sie die Liste gefährlicher Hunde erweitern würde.
Die Rassentypenliste von gefährlichen Hunden umfasse im Moment nur acht Rassen, obwohl einige weitere Rassen über Jahrhunderte auf aggressives Verteidigen abgerichtet und gezüchtet worden seien, schreiben die Kantonsräte in ihrer am Mittwoch publizierten Anfrage.
Ihrer Ansicht nach sollen auch Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit auf die sogenannte Rassentypenliste II aufgenommen werden.
Im Kanton Zürich sind seit 2010 Hunde, die auf dieser Liste aufgeführt sind, sowie ihre Mischlinge verboten. Auslöser für das Rasseverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt zu Tode gebissen wurde.
Die beiden Kantonsräte weisen im Vorstoss auch darauf hin, dass viele Hundebisse aus falscher Rücksicht nicht gemeldet würden. Der Regierungsrat solle aufzeigen, was er unternehme, um die Meldequote zu erhöhen. Und sie fragen auch, ob diese gefährlichen Hunde einem Wesenstest unterzogen werden müssten.
Ein einjähriger Rottweiler war vergangene Woche aus einer Wohnung entwichen und hatte fünf Personen – darunter zwei Kinder – gebissen. Ein 5-jähriger Knabe erlitt schwere Verletzungen an den Armen, ein 7-jähriges Mädchen wurde an einem Arm und an einem Bein verletzt.
Weiter biss der Hund auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine alarmierte Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert. (sda)
1- eine, die die Hundetypen erfasst, die eine strenge Ausbildung und viel Disziplin benötigen, um sie zu halten
2- eine Liste, die Besitzer registriert, die sich gegen Hundetrainingskurse wehren und ein problematisches Verhalten zeigen
Und dann eine dritte Liste
3- für vorbildliche und empfehlenswerte Züchter
1. Rassen, die für den Kampf und die Verteidigung gezüchtet wurden sollten schweizweit (statt kantonal unterschiedlich) verboten werden - Ausnahmen: Polizei, Militär, Herdenschutz
2. Züchter sollten zugelassen und überprüft werden
3. der Import von Hunden sollte viel strenger kontrolliert werden
4. Hundebesitzer sollten, wenn der Hund ein Jahr alt ist einen Test bestehen und je nach Ausgang zu Leine, Maulkorb und weiteren Schulungen verpflichtet werden.