In Lugano ist am Donnerstag ein ehemaliger Schuldirektor wegen sexueller Beziehungen mit Minderjährigen zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sechs Monate davon muss er unbedingt verbüssen. Der vorsitzende Richter bezeichnete die Schuld des 40-Jährigen als «leicht».
Das Gericht auferlegte dem 40-Jährigen zudem ein lebenslanges Verbot von Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen sowie eine ambulante psychiatrische Behandlung. Die Probezeit der teilbedingten Freiheitsstrafe beträgt drei Jahre.
Der ehemalige Lehrer beging mit zwei minderjährigen Schülerinnen sexuelle Handlungen, eine der beiden traf er gemäss Anklageschrift zwischen Ende Mai und Mitte Juli letzten Jahres 18 Mal. Zudem verabreichte der Mann den Minderjährigen gesundheitsschädigende Substanzen.
Die Verhandlung in Lugano fand im abgekürzten Verfahren statt. Da der Beschuldigte alle Delikte zugab, wurde die Anklageschrift zum gemeinsamen Urteilsvorschlag der Parteien. Diesem stimmte das Gericht nach einer kurzen Beratung zu.
Der vorsitzende Richter bezeichnete die Schuld des ehemaligen Lehrers als «leicht». Auf der subjektiven Ebene wiege die Schuld des Mannes jedoch schwer, denn er sei der Erwachsene gewesen und hätte sich entsprechend verhalten müssen.
Bei der Befragung des ehemaligen Lehrers betonte der Richter die «übertriebene Nähe» des heute 40-Jährigen zu seinen Schülerinnen. «Sie haben sich nicht wie ein Lehrer verhalten», resümierte der Richter.
An der betroffenen Mittelschule in der Region Lugano seien bereits seit längerer Zeit Gerüchte kursiert, die besagten, der Lehrer sei pädophil. Schon nur deshalb hätte der Mann Distanz zu seinen Schülerinnen wahren müssen. Dies habe er jedoch nicht getan, im Gegenteil.
Der Mann gab vor Gericht alle Straftaten zu. Er entschuldigte sich bei den Opfern und seinen ehemaligen Kollegen an der Mittelschule. Er sei sich bewusst, dass er es bei der Lehrer-Schülerinnen-Beziehung hätte belassen müssen. «Das alles war ein Fehler.»
Der heute 40-jährige Mann war im vergangenen September nach einer ersten Befragung festgenommen worden. Da er lediglich sechs Monate der teilbedingten Strafe absitzen muss, wird er bereits am 6. März auf freien Fuss gesetzt, wie der Richter vorrechnete. (rbu/sda)