Das Bundesgericht gewährt zwei Rekursen gegen das Verbot der Vollverschleierung keine aufschiebende Wirkung. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Das teilte die Tessiner Regierung am Mittwoch mit.
Die am Bundesgericht hängigen Beschwerden richten sich gegen das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum und das revidierte Gesetz über die öffentliche Ordnung. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden.
Mit der Ablehnung der aufschiebenden Wirkung kann das Gesetz, wie von der Regierung ursprünglich festgelegt, am 1. Juli in Kraft treten.
Die Tessiner Bevölkerung hatte 2013 eine Initiative zum Verbot der Vollverschleierung angenommen. Untersagt wird damit unter anderem das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum. (whr/sda)