Der Tiger-Angriff im Zoo Zürich im Sommer 2020, bei dem eine 55-jährige Tierpflegerin tödlich verletzt wurde, ist ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall gewesen. Zu diesem Ergebnis kam die zuständige Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und hat das Verfahren eingestellt.
Ein Zoo-Besucher musste mitansehen, wie das Tigerweibchen Irina seine Pflegerin anfiel. Er schlug Alarm und mehrere Zoo-Mitarbeitende versuchten, ihrer Kollegin zu helfen. Schliesslich gelang es ihnen, das Tier von seinem Opfer wegzulocken. Doch für die Tierpflegerin kam jede Hilfe zu spät. Sie starb noch im Gehege.
Nach dem Tiger-Angriff eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren, um den genauen Hergang sowie ein allfälliges strafrechtlich relevantes Fehlverhalten Dritter zu klären. Die umfangreichen Untersuchungen ergaben keinerlei Hinweise auf ein solches, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Mittwoch mitteilte.
Es sei davon auszugehen, dass die verstorbene Tierpflegerin infolge Unachtsamkeit unterlassen habe, sämtliche Schieber vollständig zu schliessen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Dies habe dazu geführt, dass das Tigerweibchen in den vermeintlich abgesperrten Teil des Geheges gelangen und die Tierpflegerin angreifen konnte.
Der Zoo Zürich nimmt den Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis. Es sei gut, dass der Vorfall untersucht wurde und diese Untersuchung jetzt abgeschlossen sei, teilte der Zoo in einer Stellungnahme mit. Der 4. Juli 2020 bleibe ein einschneidender Tag und allen als solcher immer gegenwärtig.
Alle Grosskatzen im Zoo Zürich würden im geschützten Kontakt gehalten, bei dem Mensch und Tier jederzeit voneinander getrennt sind. Müssten die Tierpflegerinnen und Tierpfleger die Anlage betreten, erfolge eine Abtrennung über mehrere Schieber. Das sind Türen, die auf Distanz mit Hebeln geöffnet und geschlossen werden können.
Die Anlagen und Systeme würden regelmässig überprüft. «Im Nachgang des Unfalls haben wir die Raubtieranlagen natürlich erneut überprüft. Dabei konnten wir keine technischen Mängel feststellen», wird Zoodirektor Severin Dressen in der Stellungnahme zitiert.
Es würden laufend neue Möglichkeiten evaluiert, um das Restrisiko zu verkleinern. Eine hundertprozentig garantierte Sicherheit lasse sich aber nicht herstellen. Es bleibe immer ein kleines Restrisiko.
Für die Tigerin hatte das Unglück keine Konsequenzen. Sie folgte in ihrer Reaktion ausschliesslich ihren natürlichen Instinkten. Eine Person in ihrer Anlage ist ein Eindringling in ihr Territorium. (aeg/sda)
Unfälle waren oft ein Thema. Da waren eine Pflegerin, deren Unterarm beim Versuch einem Schimpansen eine Tasse Tee durch eine Luke zu reichen, von ebendiesem gepackt und zerfleischt wurde. Ein Pleger ging ohne Zweitkontrolle zu den Netzpythons rein, wurde in den Kopf gebissen und schwerste hatte Gesichtsverletzungen davongetragen. Eine andere Pflegerin wurde beim unvorsichtig spielen mit "ihrer Bindenwaränin" (auf einem Auge blind) in die Hand gebissen, weil der Waran die Hand für Futter hielt. Ich war selber...